Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, stolpert sofort über den Begriff "Energieeffizienz-Experte" (EEE). Der Gesetzgeber verlangt für viele staatliche Förderungen die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters. Doch wann genau besteht eine gesetzliche Pflicht, wann reicht ein Handwerker aus und welche enormen finanziellen Vorteile bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit sich? Wir klären die Fakten für 2026.
Ob Sie einen zertifizierten Energieberater (gelistet in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste der dena) einbinden müssen, hängt von der Art der Sanierungsmaßnahme ab:
Für die Beantragung des Zuschusses für eine neue Wärmepumpe ist ein Energieberater nicht zwingend vorgeschrieben.
Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fassadendämmung, Dachdämmung, Austausch von Fenstern und Außentüren) ist die Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Ohne die BzA-ID eines Energieberaters verweigert das BAFA die Annahme des Antrags komplett.
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Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine detaillierte energetische Analyse Ihres Gebäudes. Ein zertifizierter Energieberater nimmt Ihr Haus unter die Lupe und erstellt einen langfristigen Fahrplan für die schrittweise Sanierung.
Nutzen Sie ausschließlich die offizielle und staatlich anerkannte Datenbank unter www.energie-effizienz-experten.de. Nur dort gelistete Berater sind für die Beantragung von Bundesfördermitteln zugelassen.
Vom ersten Vor-Ort-Termin zur Datenaufnahme bis zur Übergabe des fertigen Sanierungsfahrplans vergehen je nach Auslastung des Beraters meist zwischen 4 und 8 Wochen.
Ein einmal erstellter iSFP ist über einen Zeitraum von 15 Jahren gültig. Sie können die darin vorgeschlagenen Maßnahmen also ganz entspannt Schritt für Schritt über die Jahre umsetzen und profitieren jedes Mal vom erhöhten Fördersatz.