Der Staat belohnt schnelles Handeln beim Heizungstausch. Der sogenannte Klimabonus (in der Fachwelt auch als "Geschwindigkeitsbonus" bekannt) gewährt einen zusätzlichen Zuschuss von 20 % der förderfähigen Gesamtkosten. Zusammen mit der Basisförderung sind so 50 % Zuschuss drin, noch bevor einkommensabhängige Boni eingerechnet werden. Anders als der [Einkommensbonus (30 % für zvE ≤ 40.000 €)](/foerderung/foerderung-einkommensbonus-nachweis) steht der Klimabonus jedem offen — unabhängig vom Einkommen. Der Ratgeber fasst die Voraussetzungen und Fristen für den Erhalt des Klimabonus zusammen.
Der im Rahmen der KfW 458 Heizungsförderung gewährte Klimabonus von 20 % wird gezahlt, wenn eine der folgenden fossilen oder alten Heizungsanlagen dauerhaft außer Betrieb genommen und fachgerecht entsorgt wird:
---
Die KfW knüpft den Erhalt des Klimabonus an strenge persönliche Kriterien:
Laut BDEW (April 2026) beträgt der durchschnittliche Haushaltsstrompreis 37,0 Cent/kWh. Erdgas kostet im Einfamilienhaus 11,10 Cent/kWh, Heizöl durchschnittlich 9,8 Cent/kWh — jeweils zuzüglich CO₂-Abgabe. Der CO₂-Preis ist 2026 auf 55–65 €/t gestiegen und verteuert fossile Brennstoffe weiter. Diese Preisentwicklung macht strombasierte Technologien wie Wärmepumpen und Photovoltaik wirtschaftlich immer attraktiver.
Die KfW bearbeitet Anträge aktuell in 2–4 Wochen. In der Heizsaison (Oktober–Februar) verlängert sich die Bearbeitung auf 6–8 Wochen. Planen Sie mindestens 3 Monate Vorlauf zwischen Beratertermin und Handwerkerstart.
Beispiel 1: Ölheizung (Bj. 1998) → Wärmepumpe, Investition 25.000 €. Grundförderung 30 % (7.500 €) + Klimabonus 20 % (5.000 €) = 12.500 € Zuschuss (50 %).
Beispiel 2: Gas-Etagenheizung (Bj. 2003) → Wärmepumpe, Investition 28.000 €. Grundförderung 30 % (8.400 €) + Klimabonus 20 % (5.600 €) + Effizienzbonus 5 % (1.400 €) = 15.400 € Zuschuss (55 %).
Beispiel 3: 18 Jahre alte Gasheizung: KEIN Klimabonus — die Heizung muss mindestens 20 Jahre alt sein. Nur Grundförderung 30 % möglich.
Wer konkret den Austausch seiner Ölheizung gegen eine Wärmepumpe plant, findet in unserem Praxisratgeber alle Schritte von der Öltankentsorgung bis zur KfW-Antragstellung.
Der Klimabonus von 20 % gilt NUR für selbstgenutzte Einfamilienhäuser. Vermieter erhalten den Bonus nicht — stattdessen steht ihnen die KfW 459 Vermieterförderung zur Verfügung, die mit Modernisierungsumlage und Steuer-AfA zusätzliche Refinanzierungswege eröffnet.
Tipp: Die BundID (digitale Identität) vereinfacht die Anmeldung. Beantragen Sie sie frühzeitig, falls nicht vorhanden. Die Bearbeitungszeit für die BundID beträgt 1–2 Wochen per Post-Ident.
Der Klimabonus von 20 % ist bis Ende 2028 gesetzlich garantiert. Danach sinkt er gemäß BEG-EM-Förderrichtlinie schrittweise:
Wer also noch eine funktionierende Ölheizung im Keller hat, sollte nicht warten. Jedes Jahr Verzögerung kostet bares Geld — bei einer 28.000-€-Investition bedeutet das 5 % weniger Bonus = 1.400 € weniger Förderung. Der maximale Bonus von 20 % (5.600 €) ist nur bis Ende 2028 sicher.
Bei einem unverschuldeten Heizungsausfall (Heizung kaputt, Härtefall) gelten Sonderregeln: Der Antrag kann nachträglich innerhalb von 12 Monaten gestellt werden — die aufschiebende Bedingung im Handwerkervertrag entfällt. Voraussetzung: Die alte Heizung ist irreparabel defekt (Nachweis durch Fachhandwerker).
Lesen Sie den KfW-Bescheid sorgfältig und halten Sie alle Fristen ein. Ein Nachsendeantrag ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die Förderung wird direkt nach Bewilligung ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten) gelten 2026 besondere Regeln: Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit gedeckelt — 30.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Antrag muss von der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) beschlossen werden, was eine Mehrheitsentscheidung erfordert. Planen Sie dafür mindestens 3–6 Monate zusätzliche Vorlaufzeit ein.
Nach Erhalt des KfW-Zuschusses endet die Förderung nicht einfach. Die KfW behält sich das Recht vor, innerhalb von 5 Jahren eine Stichprobe durchzuführen. Heben Sie daher ALLE Unterlagen auf: Rechnungen, den Energieberater-Bericht, das Handwerker-Protokoll und den Zuwendungsbescheid. Bei Nichtvorlage droht die Rückforderung des gesamten Zuschusses.
Der maximale Förderbetrag von 70 % ist gesetzlich gedeckelt und kann auch durch zusätzliche Boni nicht überschritten werden.
In nur 2 Minuten. Ermitteln Sie Ihren individuellen KfW-Zuschuss für Wärmepumpe, Solar oder Sanierung.