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KfW & BAFA Förderung•⏱️ 5 Min. Lesezeit•📅 Aktualisiert am 2026-05-16

KfW Klimabonus: Bis zu 20% Extra-Zuschuss für Schnelligkeit

Wer beim Heizungstausch schnell handelt, wird vom deutschen Staat belohnt. Der sogenannte Klimabonus (in der Fachwelt auch als "Geschwindigkeitsbonus" bekannt) gewährt einen zusätzlichen Zuschuss von 20 % der förderfähigen Gesamtkosten. Zusammen mit der Basisförderung sichern Sie sich so mühelos 50 % Zuschuss, noch bevor einkommensabhängige Boni eingerechnet werden. Wir zeigen Ihnen die Voraussetzungen und Fristen für den Erhalt des Klimabonus.

KfW Klimabonus: Bis zu 20% Extra-Zuschuss für Schnelligkeit

Welche Heizungen qualifizieren sich für den Klimabonus?

Der Klimabonus von 20 % wird gewährt, wenn eine der folgenden fossilen oder alten Heizungsanlagen dauerhaft außer Betrieb genommen und fachgerecht entsorgt wird:

1. Kohleheizungen & Torfheizungen: Unabhängig vom Alter der Anlage.

2. Ölheizungen: Unabhängig vom Alter der Anlage.

3. Gasetagenheizungen: Unabhängig vom Alter der Anlage.

4. Gasheizungen (Zentralheizung): Sofern die Anlage zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist.

5. Biomasseheizungen (z.B. alte Holzöfen): Sofern die Anlage seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist und durch eine hocheffiziente Wärmepumpe ersetzt wird.

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Wichtige Voraussetzungen: Nur für Selbstnutzer!

Die KfW knüpft den Erhalt des Klimabonus an strenge persönliche Kriterien:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum: Der Bonus wird ausschließlich an Privatpersonen vergeben, die Eigentümer der Immobilie sind und diese als Erstwohnsitz selbst bewohnen (Nachweis erfolgt über die Meldebestätigung).
  • Vermieter gehen leer aus: Für vermietete Immobilien wird der Klimabonus grundsätzlich nicht gewährt.
  • Keine Solaranlagen-Kombination nötig: Der Bonus bezieht sich rein auf den Austausch des fossilen Wärmeerzeugers gegen eine förderfähige Wärmepumpe oder Biomasseheizung.

❓ Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Wie lange wird der Klimabonus in voller Höhe gezahlt?

Der Klimabonus beträgt bis zum 31. Dezember 2028 volle 20 %. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte ab (Degression), schnelles Handeln zahlt sich also aus!

Muss die alte Heizung noch funktionieren?

Ja. Die zu ersetzende Heizungsanlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung voll funktionsfähig und betriebsbereit sein. Ein bloßer Haufen Altmetall im Keller wird nicht gefördert.

Wie weise ich das Alter einer Gasheizung nach?

Das Alter kann über das Typenschild auf dem Kessel, das Schornsteinfeger-Protokoll der Erstinbetriebnahme oder über die Installationsrechnung nachgewiesen werden.

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