Der Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe wird über das KfW-Programm 458 (Heizungsförderung für Wohngebäude) mit Rekordsubventionen gefördert. Die staatliche Förderung deckt bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten ab. Der Ratgeber erläutert die genauen Voraussetzungen, Fördersätze und zeigt, wie Sie den Antrag im KfW-Portal fehlerfrei einreichen.
Das KfW-Programm 458 ist das wichtigste Förderinstrument für den Heizungstausch in Deutschland. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus (bzw. die erste Wohneinheit) ist auf 30.000 Euro festgesetzt. Der maximale Zuschuss beträgt 70 %, was einer Direktauszahlung von bis zu 21.000 Euro entspricht.
Der Fördersatz setzt sich modular zusammen:
Hinweis: Wenn Sie alle Boni kombinieren, liegt die rechnerische Summe bei 85 %. Die Förderung ist jedoch gesetzlich auf maximal 70 % (21.000 €) gedeckelt.
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Um die KfW-Förderung 458 erfolgreich zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Es herrscht oft Unklarheit über die Energieberater-Pflicht bei der Heizungsförderung. Im Gegensatz zur BAFA-Dämmungsförderung ist ein Energieberater bei der KfW 458 nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Der Fachhandwerker selbst darf die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen. Dennoch raten wir zur Einbindung eines Experten, um die Heizlast exakt zu berechnen und die optimale Wärmepumpen-Größe zu ermitteln.
Die maximale Förderquote von 70 % gilt nur für die Heizung. Wenn Sie Ihr Haus zusätzlich dämmen oder alte Fenster austauschen wollen, greift hierfür die separate BAFA-Förderung (BEG EM).
Sie können beide Förderungen (KfW für Heizung + BAFA für Dämmung) im selben Jahr absolut legal miteinander kombinieren! Dadurch schöpfen Sie zwei getrennte Fördertöpfe aus (30.000 € für die Heizung + bis zu 60.000 € für die Hülle). Weitere Tipps finden Sie unter Förderhebel maximieren.
Das im Mai 2026 vom Bundeskabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte GEG ab. Die starre 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen wurde gestrichen und durch eine flexible „Bio-Treppe" ersetzt. Für Hausbesitzer bedeutet das mehr Freiheit bei der Heizungswahl — aber auch: Wer jetzt auf fossile Brennstoffe setzt, muss steigende CO₂-Kosten und höhere Biokraftstoff-Beimischungen einplanen. Die Wärmepumpe bleibt die wirtschaftlich und ökologisch beste Wahl, insbesondere in Kombination mit einer PV-Anlage.
Familie Müller (2 Kinder, zvE 38.000 €) aus Hannover tauscht ihre 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Gesamtkosten: 28.000 €. Förderung: Grundförderung 30 % + Einkommensbonus 30 % + Klimabonus 20 % = 70 % von 28.000 € = 19.600 € Zuschuss. Netto-Investition: nur 8.400 €. Bei 1.100 € jährlicher Heizkostenersparnis amortisiert sich die Anlage in unter 8 Jahren. Zusätzlich beantragt die Familie den KfW-Ergänzungskredit 358 über die verbleibenden 8.400 € zu 0,01 % effektivem Zins. Familien, die neu bauen oder kaufen statt zu sanieren, profitieren vom KfW-300-Programm mit zinsgünstigen Darlehen bis 270.000 €.
Das BMWK hat im April 2026 bestätigt: Die Fördersätze des KfW-Programms 458 bleiben bis mindestens Ende 2027 unverändert. Grundförderung 30 %, Effizienzbonus 5 %, Klimabonus 20 %, Einkommensbonus 30 % — maximal 70 %. Diese Planungssicherheit sollten Hausbesitzer jetzt nutzen. Gleichzeitig steigt der CO₂-Preis 2026 auf 55–65 €/t und ab 2027 droht ein Sprung auf 80–120 €/t im EU-ETS2. Wer jetzt umsteigt, profitiert doppelt: von der Rekordförderung und vom Ausstieg aus den CO₂-Kosten. Welche Änderungen ab 2027 anstehen, lesen Sie im BEG-Förderung-Ausblick 2027.
Der Zuschuss wird nach Einreichung des Verwendungsnachweises direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen — kein Kredit, keine Rückzahlung, keine versteckten Kosten.
Die Beantragung erfolgt vollständig digital und wird in den meisten Fällen innerhalb weniger Werktage bearbeitet. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Nutzen Sie die aktuell hohen Fördersätze, bevor mögliche Haushaltskürzungen die Konditionen verschlechtern.
Diese Rekordförderung ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimapolitik und soll den Umstieg auf erneuerbare Heiztechnologien beschleunigen.
Wichtig bei Heizungsausfall: Geht Ihre alte Heizung plötzlich kaputt, gilt der Härtefall mit vereinfachter Antragstellung. Lassen Sie die irreparable Heizung vor Antragstellung vom Fachbetrieb dokumentieren — dann bleibt der Klimabonus (20 %) gesichert.
Alternative für Gutverdiener: Wem der Einkommensbonus verwehrt bleibt (zvE > 40.000 €), kann über den § 35c EStG Steuerbonus bis zu 40.000 € Sanierungskosten steuerlich absetzen — die Alternative bei hohem Steuersatz. Für Vermieter gelten gesonderte Konditionen: Die KfW 459 Vermieter-Heizungsförderung bietet bis zu 35 % Zuschuss kombiniert mit Modernisierungsumlage und Steuervorteilen.
Für Mehrfamilienhäuser gelten besondere Förderregeln: Unser Ratgeber zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus erklärt Kosten, Förderung und Umsetzung. Wer eine alte Ölheizung besitzt, findet im Praxisratgeber Ölheizung austauschen eine komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Öltankentsorgung.
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