Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – vormals EnEV – regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland. Mit der Novelle 2024 und dem neuen GModG vom Mai 2026 haben sich die Pflichten für Hausbesitzer grundlegend geändert. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was ab 2026 gilt und welche Ausnahmen es gibt.
Aktuelle Änderung: Die 65%-Pflicht des GEG wurde vom Bundestag auf den 1. November 2026 verschoben. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll die Regel noch vorher vollständig abschaffen. Alle Details zum neuen Gesetz.
Das Herzstück des GEG war ursprünglich die Pflicht, neu installierte Heizungssysteme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Der Bundestag hat dieses Vorhaben jedoch im Mai 2026 gestoppt und den Stichtag für Großstädte vorsorglich auf den 1. November 2026 verschoben, um Zeit für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu schaffen. Nach Inkrafttreten des GModG soll die 65%-Regel komplett entfallen.
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Wenn Sie ab dem Stichtag im Jahr 2026 eine neue Heizung einbauen, haben Sie folgende gesetzlich anerkannte Optionen, um die 65%-Erneuerbare-Vorgabe zu erfüllen:
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Neben den Regeln für den Neueinbau enthält das GEG eine wichtige Pflicht für bestehende Heizungen: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und auf klassischer Konstanttemperatur-Technologie basieren, müssen zwingend außer Betrieb genommen werden.
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Das GEG schreibt nicht nur Heizungsregeln vor, sondern fordert auch minimale Dämmstandards, die oft übersehen werden:
Anstatt die 65%-Regel als Belastung zu sehen, sollten Hausbesitzer sie als lukrative Chance begreifen. Die optimale Reihenfolge der energetischen Sanierung zeigt, wie Sie Fördergelder maximal ausschöpfen und Fehlinvestitionen vermeiden. Der Staat flankiert die Pflichten des GEG mit beispiellosen Fördermitteln. Wer heute freiwillig eine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält über die KfW 458 Heizungsförderung bis zu 70 % der Kosten erstattet.
Zudem senkt der Umstieg auf eine Wärmepumpe, besonders in Kombination mit eigenem Solarstrom (Photovoltaik), die jährlichen Betriebskosten oft um mehr als die Hälfte. Warten Sie also nicht, bis Ihre alte Heizung an Heiligabend endgültig ausfällt und Sie unter Zeitdruck teure Notlösungen kaufen müssen. Planen Sie den Heizungstausch entspannt im Sommer, wenn Handwerker verfügbar sind und Sie die maximale Förderung in Ruhe beantragen können.
Falls es doch zum Heizungsnotfall kommt: Unsere Härtefallregelung 2026 erklärt alle Optionen — von Reparatur über Übergangsheizung bis zur KfW-Förderung mit Klimabonus.
Das im Mai 2026 vom Bundeskabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte GEG ab. Die starre 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen wurde gestrichen und durch eine flexible „Bio-Treppe" ersetzt. Für Hausbesitzer bedeutet das mehr Freiheit bei der Heizungswahl — aber auch: Wer jetzt auf fossile Brennstoffe setzt, muss steigende CO₂-Kosten und höhere Biokraftstoff-Beimischungen einplanen. Die Wärmepumpe bleibt die wirtschaftlich und ökologisch beste Wahl — auch im Altbau ohne Fußbodenheizung funktioniert sie mit modernen Hochtemperatur-Modellen zuverlässig.
Das im Mai 2026 vom Kabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt wesentliche Teile des GEG:
Für Hausbesitzer bedeutet das mehr Freiheit — aber die wirtschaftliche Logik bleibt: Fossile Brennstoffe werden durch CO₂-Preis und Bio-Pflicht jedes Jahr teurer. Die Wärmepumpe bleibt die günstigste langfristige Option.
Das GModG ersetzt dabei wesentliche Teile des alten GEG und führt mit der Bio-Treppe ein völlig neues Steuerungsinstrument ein.
Das Ziel der Bundesregierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis spätestens 2045.
Das Gebäudeenergiegesetz und seine Nachfolgeregelungen bilden den rechtlichen Rahmen für die Energiewende im Gebäudesektor.
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