Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet – regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Nach heftigen Debatten und schrittweisen Anpassungen treten im Jahr 2026 wichtige Fristen in Kraft, die jeden Hausbesitzer betreffen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich und ohne Amtsdeutsch, welche Pflichten Sie beim Heizungstausch und bei der Dämmung einhalten müssen und welche Ausnahmen für Sie gelten.
Das Herzstück des GEG ist die Pflicht, neu installierte Heizungssysteme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Der Zeitpunkt, ab wann diese Pflicht für Sie verbindlich wird, hängt eng mit der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Stadt oder Gemeinde zusammen:
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Wenn Sie ab dem Stichtag im Jahr 2026 eine neue Heizung einbauen, haben Sie folgende gesetzlich anerkannte Optionen, um die 65%-Erneuerbare-Vorgabe zu erfüllen:
1. Die elektrische Wärmepumpe: Nutzt Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erde (100 % konform).
2. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz: Extrem komfortabel, sofern ein Netzanschluss in Ihrer Straße vorhanden ist.
3. Die Biomasseheizung (Pelletheizung): Nutzt Holzpellets oder Scheitholz (erfüllt die Vorgabe, wird aber wegen Feinstaubbelastung kontrovers diskutiert).
4. Die Solarthermie-Hybridheizung: Eine Gastherme kombiniert mit einer großen Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
5. Die H2-Ready Gasheizung: Eine Gasheizung, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden kann. Achtung: Dies ist nur erlaubt, wenn ein verbindlicher kommunaler Transformationsplan für ein Wasserstoffnetz vorliegt, was extrem selten der Fall ist.
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Neben den Regeln für den Neueinbau enthält das GEG eine wichtige Pflicht für bestehende Heizungen: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und auf klassischer Konstanttemperatur-Technologie basieren, müssen zwingend außer Betrieb genommen werden.
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Das GEG schreibt nicht nur Heizungsregeln vor, sondern fordert auch minimale Dämmstandards, die oft übersehen werden:
Bei einer irreparablen Heizungspanne (Heizungshavarie) greift eine großzügige Übergangsfrist von 5 Jahren (bei Gasetagenheizungen teils bis zu 13 Jahre). In dieser Zeit dürfen Sie vorübergehend eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung betreiben, bevor die 65%-Erneuerbare-Pflicht erfüllt werden muss.
Ja, das Gesetz gilt generell auch für Denkmäler. Allerdings gibt es bei Denkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz weitreichende Ausnahmeregelungen und Befreiungen, falls die Anforderungen den Charakter des Gebäudes beeinträchtigen oder wirtschaftlich unzumutbar sind.
Ja, nach einem Eigentümerwechsel (auch durch Erbe) ist der neue Eigentümer gesetzlich verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke zu dämmen, falls diese den Mindestwärmeschutz noch nicht erfüllt.