Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird im Jahr 2026 vom deutschen Staat so stark gefördert wie nie zuvor. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können private Hauseigentümer Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten erhalten. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen präzise, aus welchen Komponenten sich die Förderung zusammensetzt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie den maximalen Förderbetrag von bis zu 21.000 Euro sichern.
Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) wird der Austausch fossiler Heizungssysteme durch hocheffiziente Wärmepumpen massiv bezuschusst. Die maximale Fördersumme für ein Einfamilienhaus (bzw. die erste Wohneinheit) liegt bei 30.000 Euro. Der Fördersatz ist modular aufgebaut und kann bis zu 70 Prozent betragen. Dies ergibt eine maximale staatliche Direktauszahlung von 21.000 Euro.
Hier sind die einzelnen Förderkomponenten im Detail:
Jeder Hauseigentümer (egal ob selbstgenutzt oder vermietet), der eine alte fossile Heizung gegen eine effiziente Wärmepumpe austauscht, erhält eine Basisprämie von 30 %. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe als primäres Heizungssystem dient und bestimmte Effizienzwerte einhält.
Der Klimabonus (auch als "Geschwindigkeitsbonus" bekannt) beträgt 20 % und wird gewährt, wenn eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Biomasseheizung ersetzt wird. Auch Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, qualifizieren sich dafür. Der Klimabonus wird nur für selbstgenutzte Einfamilienhäuser gewährt und belohnt schnelles Handeln.
Dies ist eine der sozial gerechtesten Komponenten: Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 %. Dieser Bonus gilt ebenfalls nur für die selbstgenutzte Immobilie.
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel (wie Propan / R290) verwenden, gibt es weitere 5 % Bonus. Dies soll den Einsatz besonders umweltfreundlicher Technologien forcieren.
---
Wenn man alle Einzelboni zusammenrechnet (30% + 20% + 30% + 5% = 85%), übersteigt die Summe den gesetzlichen Höchstsatz. Die Förderung ist jedoch strikt auf 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten von 30.000 Euro gedeckelt.
Das bedeutet für Sie: Selbst wenn Sie nicht alle Boni zu 100% erfüllen, können Sie durch die Kombination verschiedener Säulen sehr leicht die maximalen 21.000 Euro Zuschuss erreichen.
---
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) führt eine offizielle Liste aller förderfähigen Wärmepumpen. Generell müssen Wärmepumpen folgende Kriterien erfüllen:
---
1. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen: Suchen Sie einen zertifizierten Fachhandwerker und schließen Sie einen Vertrag mit einer sogenannten "aufschiebenden Bedingung" ab. Der Vertrag gilt erst, wenn die KfW die Förderung zusagt.
2. Energieeffizienz-Experten einbinden: Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bestätigung eines zertifizierten Energieberaters (BzA - Bestätigung zum Antrag).
3. Antrag im KfW-Portal stellen: Registrieren Sie sich im Portal "Meine KfW" und reichen Sie den Antrag vor Baubeginn ein.
4. Umsetzung & Verwendungsnachweis: Nach der Installation lädt der Fachhandwerker die Rechnungen hoch und Sie erhalten das Geld direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Die maximale Förderung beträgt 70% von maximal 30.000 Euro Investitionskosten, also bis zu 21.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
Ja, die Grundförderung von 30% und der Effizienzbonus von 5% stehen auch Vermietern zu. Der Klimabonus (20%) und der Einkommensbonus (30%) sind jedoch auf selbstgenutztes Wohneigentum beschränkt.
Ja, für die Erstellung der notwendigen "Bestätigung zum Antrag" (BzA) ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten oder eines Fachbetriebs zwingend vorgeschrieben.