Der Einkommensbonus ist das stärkste soziale Instrument der Heizungsförderung. Er gewährt einkommensschwächeren Hauseigentümern einen zusätzlichen Zuschuss von 30 % für den Heizungstausch — zusätzlich zur [KfW 458 Heizungsförderung](/foerderung/kfw-458-heizungsfoerderung) mit bis zu 70 % Gesamtzuschuss. Gutverdiener, die die Einkommensgrenze überschreiten, können alternativ den [Steuerbonus nach § 35c EStG](/foerderung/steuerbonus-paragraf-35c-estg-energetische-sanierung) in Anspruch nehmen. Doch wer gilt rechtlich als einkommensschwach?
Den Einkommensbonus von 30 % erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümer (Erstwohnsitz), deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt.
Viele verwechseln das zu versteuernde Einkommen mit dem Brutto- oder Nettogehalt. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist Ihr Bruttoeinkommen abzüglich:
Das zvE ist deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann oft ein Bruttoeinkommen von über 65.000 Euro aufweisen und liegt nach Abzug aller Freibeträge dennoch unter der magischen 40.000-Euro-Grenze für den KfW-Bonus!
Die KfW prüft das Einkommen extrem penibel. Als Nachweis müssen Sie die Einkommensteuerbescheide beim Verwendungsnachweis digital hochladen.
Für den Einkommensnachweis sind die Steuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Jahr der Antragstellung maßgeblich.
Die 40.000-Euro-Grenze klingt streng, aber in der Praxis qualifizieren sich überraschend viele Haushalte. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Familienstand, Kinderzahl und Werbungskosten.
Selbstständige und Freiberufler müssen besonders aufpassen. Das zu versteuernde Einkommen wird hier aus dem Gewinn ermittelt — und der kann von Jahr zu Jahr stark schwanken.
Die KfW betrachtet die Steuerbescheide der Referenzjahre starr. Wenn Sie 2023 ein besonders gutes Geschäftsjahr hatten und knapp über 40.000 € lagen, kann das den Bonus kosten — selbst wenn Ihr Einkommen 2026 deutlich niedriger ist. Planen Sie Ihre Antragstellung strategisch und prüfen Sie frühzeitig, welche Steuerbescheide relevant werden.
Der Einkommensbonus von 30 % lässt sich mit weiteren Boni kombinieren — was die Gesamtförderung auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten treiben kann.
| Bonus | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle Antragsteller |
| Klimabonus (Geschwindigkeitsbonus) | +20 % | Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung (bis Ende 2028) |
| Einkommensbonus | +30 % | zvE-Haushalt unter 40.000 € |
| Effizienzbonus | +5 % | Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erd-, Wasser-Wärmepumpe |
| Maximale Förderung | 70 % | Förderdeckel bei 30.000 € Kosten |
Angenommen, die förderfähigen Kosten für Ihre neue Wärmepumpe betragen 30.000 €:
Viele Anträge auf den Einkommensbonus scheitern an vermeidbaren Formfehlern. Die KfW ist bei der Prüfung unnachgiebig — Nachbesserungen sind kaum möglich.
Eine Ablehnung des Einkommensbonus ist ärgerlich, aber nicht unbedingt endgültig. Sie haben mehrere Handlungsoptionen.
Die KfW gibt im Ablehnungsbescheid an, warum der Bonus verweigert wurde. Oft liegt es an formalen Mängeln wie unvollständigen Steuerbescheiden oder einer fehlerhaften Berechnung des Haushaltseinkommens.
Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fügen Sie die korrigierten Unterlagen bei und erläutern Sie sachlich, warum die Voraussetzungen Ihrer Ansicht nach erfüllt sind.
Wenn Ihr Einkommen in den Referenzjahren knapp über der Grenze lag, verschiebt sich das relevante Zeitfenster mit jedem Jahr. Eine Antragstellung 2027 macht die Steuerbescheide 2024/2025 maßgeblich — möglicherweise mit günstigeren Werten.
Auch ohne Einkommensbonus bleiben die Grundförderung (30 %) und der Klimabonus (20 %) erhalten — zusammen immer noch 50 % Zuschuss. Für viele Haushalte ist das wirtschaftlich attraktiv genug.
Der Einkommensbonus ist ein mächtiges Instrument, um die Kosten für den Heizungstausch drastisch zu senken. Die formale Hürde liegt weniger in der Einkommenshöhe selbst — viele Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen qualifizieren sich — sondern in der korrekten und vollständigen Einreichung der Nachweise.
Unsere Empfehlung: Besorgen Sie sich frühzeitig Ihre Steuerbescheide der relevanten Jahre, prüfen Sie das zvE auf dem letzten Bescheid und rechnen Sie nach, ob Sie unter die Grenze fallen. Ein vorgängiges Beratungsgespräch mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann hier wertvolle Sicherheit geben.
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