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KfW & BAFA Förderung•⏱️ 6 Min. Lesezeit•📅 Aktualisiert am 2026-05-13

KfW Einkommensbonus 30%: Einkommensgrenzen & Nachweise

Der Einkommensbonus ist das stärkste soziale Instrument der Heizungsförderung. Er gewährt einkommensschwächeren Hauseigentümern einen zusätzlichen Zuschuss von 30 % für den Heizungstausch. Doch wer gilt rechtlich als einkommensschwach? Welche Einkunftsarten werden mitgerechnet und wie führen Sie den Nachweis gegenüber der KfW absolut rechtssicher? In diesem Leitfaden klären wir alle steuerrechtlichen Details.

KfW Einkommensbonus 30%: Einkommensgrenzen & Nachweise

Die Einkommensgrenze: Wer bekommt den Bonus?

Den Einkommensbonus von 30 % erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümer (Erstwohnsitz), deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt.

Wichtig: Was bedeutet "zu versteuerndes Einkommen"?

Viele verwechseln das zu versteuernde Einkommen mit dem Brutto- oder Nettogehalt. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist Ihr Bruttoeinkommen abzüglich:

  • Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale)
  • Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Spenden)
  • Freibeträge (z.B. Kinderfreibeträge)

Das zvE ist deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann oft ein Bruttoeinkommen von über 65.000 Euro aufweisen und liegt nach Abzug aller Freibeträge dennoch unter der magischen 40.000-Euro-Grenze für den KfW-Bonus!

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Welche Nachweise verlangt die KfW?

Die KfW prüft das Einkommen extrem penibel. Als Nachweis müssen Sie die Einkommensteuerbescheide beim Verwendungsnachweis digital hochladen.

Die Stichtags-Regel:

Für den Einkommensnachweis sind die Steuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Jahr der Antragstellung maßgeblich.

  • Antragstellung im Jahr 2026: Sie müssen die Steuerbescheide aus den Jahren 2023 und 2024 einreichen.
  • Wer wird zusammengerechnet? Es werden die Einkommen aller Eigentümer der Immobilie zusammengerechnet, die die Immobilie selbst bewohnen. Einkommen von Mietern oder Kindern werden nicht berücksichtigt.

❓ Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Was mache ich, wenn ich keine Steuererklärung abgegeben habe?

Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren (z.B. einfache Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte), müssen Sie für die entsprechenden Jahre nachträglich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, um den benötigten Steuerbescheid zu erhalten. Reine Lohnsteuerbescheinigungen werden von der KfW nicht akzeptiert.

Gilt der Bonus auch für Rentner und Pensionäre?

Ja, selbstverständlich. Maßgeblich ist auch hier das im Rentenbescheid bzw. im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen nach der Antragstellung erhöht?

Das ist irrelevant. Es zählt ausschließlich das Einkommen der Referenzjahre (2. und 3. Jahr vor Antragstellung). Spätere Gehaltserhöhungen haben keinen Einfluss auf den einmal bewilligten Bonus.

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📌 Wichtige Stichpunkte

  • KfW Einkommensbonus
  • Einkommensgrenze 40000 Euro KfW
  • Haushaltseinkommen nachweisen
  • 30 Prozent Zuschuss Heizung