Neben der Heizungsförderung (KfW) unterstützt der Staat auch energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) können Sie erhebliche Zuschüsse für die Wärmedämmung, neue Fenster, Außentüren und Lüftungsanlagen erhalten. Wir zeigen Ihnen die Fördersätze und Regeln für das Jahr 2026.
Das BAFA bezuschusst Maßnahmen, die den Energiebedarf eines Gebäudes dauerhaft senken. Die förderfähigen Kosten für diese Einzelmaßnahmen sind auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit begrenzt (bzw. auf 60.000 Euro, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt).
Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
Sie dämmen die Fassade Ihres Hauses für 40.000 Euro. Da Sie einen iSFP vorliegen haben, liegt Ihre Grenze für förderfähige Kosten bei 60.000 Euro.
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1. Dämmung der Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken sowie der obersten Geschossdecke.
2. Austausch von Fenstern und Außentüren: Einbau von dreifach verglasten Wärmeschutzfenstern, Balkontüren und gedämmten Hauseingangstüren.
3. Anlagentechnik: Einbau von hocheffizienten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder Smart-Home-Systemen zur Heizungsoptimierung.
4. Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau von außenliegenden Jalousien oder Rollläden mit automatischer Steuerung (zur Vermeidung von Überhitzung).
Ja, für die Beantragung von BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) zwingend vorgeschrieben. Er muss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen prüfen und bestätigen.
Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein (maßgeblich ist der Bauantrag oder die Bauanzeige).
Ja, absolut. Sie können im selben Jahr den KfW-Zuschuss für eine neue Wärmepumpe (bis 30.000 € Kosten) und BAFA-Zuschüsse für Fenster/Dämmung (bis zu 60.000 € Kosten mit iSFP) nutzen, um Ihre Gesamtförderung zu maximieren.