Neben der Heizungsförderung (KfW) unterstützt der Staat auch energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) können Sie erhebliche Zuschüsse für die Wärmedämmung, neue Fenster, Außentüren und Lüftungsanlagen erhalten. Dieser Ratgeber fasst die Fördersätze und Regeln für das Jahr 2026 zusammen.
Das BAFA bezuschusst Maßnahmen, die den Energiebedarf eines Gebäudes dauerhaft senken. Die förderfähigen Kosten für diese Einzelmaßnahmen sind auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit begrenzt (bzw. auf 60.000 Euro, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt).
Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
Sie dämmen die Fassade Ihres Hauses für 40.000 Euro. Da Sie einen iSFP vorliegen haben, liegt Ihre Grenze für förderfähige Kosten bei 60.000 Euro.
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Laut BDEW (April 2026) beträgt der durchschnittliche Haushaltsstrompreis 37,0 Cent/kWh. Erdgas kostet im Einfamilienhaus 11,10 Cent/kWh, Heizöl durchschnittlich 9,8 Cent/kWh — jeweils zuzüglich CO₂-Abgabe. Der CO₂-Preis ist 2026 auf 55–65 €/t gestiegen und verteuert fossile Brennstoffe weiter. Diese Preisentwicklung macht strombasierte Technologien wie Wärmepumpen und Photovoltaik wirtschaftlich immer attraktiver.
Herr Schmidt aus Dortmund saniert sein Haus Baujahr 1985: Fassadendämmung (12.000 €), Dachdämmung (8.000 €) und Fenstertausch (10.000 €). Gesamt: 30.000 €. Die BAFA-Förderung BEG EM gewährt 15 % Zuschuss = 4.500 €. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Förderung auf 20 % = 6.000 €. Alternativ zur BAFA-Förderung kann er den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen: 20 % der Sanierungskosten (30.000 €) werden über 3 Jahre von der Steuerschuld abgezogen — das ergibt ebenfalls eine Steuerersparnis von 6.000 €. Eine gleichzeitige Kombination von BAFA-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme ist gesetzlich ausgeschlossen.
| Maßnahme | Zuständig | Fördersatz | Max. Kosten |
|---|---|---|---|
| Dämmung Außenwand | BAFA BEG EM | 15 % (20 % mit iSFP) | 60.000 € |
| Dachdämmung | BAFA BEG EM | 15 % (20 % mit iSFP) | 60.000 € |
| Fenstertausch | BAFA BEG EM | 15 % (20 % mit iSFP) | 60.000 € |
| Kellerdecke | BAFA BEG EM | 15 % (20 % mit iSFP) | 60.000 € |
| Lüftungsanlage | BAFA BEG EM | 15 % (20 % mit iSFP) | 60.000 € |
| Heizungsoptimierung | BAFA BEG EM | 15 % (20 % mit iSFP) | 60.000 € |
| Wärmepumpe | KfW 458 | 30–70 % | 30.000 € (1. WE) |
Die maximale förderfähige Summe pro Wohneinheit beträgt 60.000 € über die BAFA BEG EM. Mit iSFP steigt der Satz von 15 % auf 20 %.
Die Bearbeitungszeit der BAFA beträgt 2026 etwa 4–8 Wochen. In der Hauptsaison (März–Oktober) kann sie bis zu 12 Wochen dauern.
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das BAFA-Portal und dauert etwa 30 Minuten.
Die BAFA BEG EM ist mit folgenden Programmen kombinierbar (keine Doppelförderung derselben Maßnahme):
Beispiel: Sie dämmen die Fassade (BAFA, 15 %), tauschen die Fenster (BAFA, 15 %) und installieren eine Wärmepumpe (KfW 458, bis 70 %). Drei verschiedene Gewerke, drei Förderanträge — alles parallel möglich.
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das BAFA-Portal und wird in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen bearbeitet. Der Zuschuss wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Wer alle Fördermöglichkeiten ausschöpft und die Maßnahmen geschickt kombiniert, kann die Sanierungskosten um bis zu 40 Prozent reduzieren. Die richtige Reihenfolge der energetischen Sanierung ist dabei entscheidend für die maximale Förderung.
Die BEG-EM-Förderung ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Sanierungsquote im Gebäudebestand zu erhöhen und die Klimaziele 2030 zu erreichen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist das zentrale Förderinstrument für die energetische Sanierung des deutschen Gebäudebestands.
Die korrekte Beantragung aller Fördermittel in der richtigen Reihenfolge maximiert die Gesamtsumme und minimiert den Eigenanteil an den Sanierungskosten.
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