Wer staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen möchte, muss sich an einen strengen bürokratischen Ablauf halten. Ein einziger formaler Fehler – wie beispielsweise ein falsch datierter Handwerkervertrag – kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen. In diesem Leitfaden führen wir Sie sicher und verständlich Schritt für Schritt durch das gesamte KfW-Verfahren, von der Planung bis zur finalen Auszahlung.
Befolgen Sie diesen Ablauf exakt, um Ihren Zuschuss von bis zu 21.000 Euro nicht zu gefährden:
Suchen Sie einen Heizungsbauer und lassen Sie sich ein Angebot für die neue Wärmepumpe erstellen. Schließen Sie einen rechtsgültigen Liefer- und Leistungsvertrag ab.
Ihr Heizungsbauer oder ein Energieberater erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Sie erhalten ein Dokument mit einer eindeutigen BzA-ID. Dieses Dokument bestätigt der KfW, dass das geplante Heizungssystem alle technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Registrieren Sie sich im Online-Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Meine KfW). Stellen Sie den Förderantrag digital und tragen Sie dort Ihre BzA-ID sowie die vertraglich vereinbarten Investitionskosten ein.
Nach Erhalt der KfW-Zusage ist der Handwerkervertrag rechtswirksam. Die alte Heizung wird demontiert und die neue Wärmepumpe installiert, in Betrieb genommen und hydraulisch abgeglichen. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie die Gesamtrechnung.
Der Handwerker erstellt die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) und lädt alle Rechnungen hoch. Sie prüfen die Daten im KfW-Portal und geben den Verwendungsnachweis frei. Nach erfolgreicher Prüfung überweist die KfW den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Nach Erhalt der KfW-Förderzusage haben Sie einen großzügigen Umsetzungszeitraum von insgesamt 36 Monaten (Bewilligungszeitraum) Zeit, um die Maßnahme abzuschließen und den Verwendungsnachweis einzureichen.
Der Förderzuschuss wird auf Basis der im Antrag angegebenen geschätzten Kosten festgesetzt und nach oben hin gedeckelt. Höhere Rechnungen im Nachhinein erhöhen die Förderung nicht. Planen Sie daher Puffer im Antrag ein!
Nein, keinesfalls. Ein vorzeitiger Baubeginn vor Erhalt der offiziellen schriftlichen Förderzusage der KfW führt zum sofortigen und unheilbaren Ausschluss von jeglichen staatlichen Subventionen.