Steuererklärungen und Steuerformulare waren jahrelang der größte Albtraum für private Solaranlagen-Betreiber in Deutschland. Das hat sich radikal geändert. Der Gesetzgeber hat Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden fast komplett von der Steuerbürokratie befreit. Seit dem Jahressteuergesetz gelten der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer und eine vollständige Ertragssteuerbefreiung. Wir erklären Ihnen die genauen Steuerregeln für das Jahr 2026.
Die steuerliche Vereinfachung für private Solaranlagen ruht auf zwei extrem attraktiven Säulen:
Beim Kauf einer PV-Anlage und eines Speichers fällt keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) an. Der Steuersatz wurde auf 0 % gesenkt.
Alle Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom (Einspeisevergütung) sowie der geldwerte Vorteil des privaten Eigenverbrauchs sind vollständig von der Einkommensteuer befreit.
---
Durch die vollständige Steuerbefreiung entfällt für die allermeisten privaten Betreiber von Solaranlagen der Gang zum Finanzamt komplett:
Ja, selbstverständlich. Für Balkonkraftwerke gilt sowohl der Nullsteuersatz auf die Anschaffung als auch die absolute Befreiung von der Einkommensteuer auf die erzeugte Energie.
Sobald Sie die Grenze von 30 kWp überschreiten, entfällt die automatische Steuerbefreiung. Die Anlage wird wieder einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Planen Sie Ihre Dachbelegung daher genau, um knapp unter der 30-kWp-Schwelle zu bleiben.
Ja, sofern die Ersatzteile (z.B. ein neuer Wechselrichter) direkt für die PV-Anlage bestimmt sind und der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt, gilt für das Material und die Arbeitsleistung ebenfalls der Nullsteuersatz.