Eine Wärmepumpe macht Sie unabhängig von Öl und Gas, benötigt für ihren hocheffizienten Betrieb jedoch elektrischen Strom. Da der Strombedarf zum Heizen vor allem im Winter hoch ist, bieten fast alle Energieversorger spezielle, vergünstigte "Wärmepumpenstromtarife" an. Doch ab wann lohnt sich ein eigener Wärmepumpenstromzähler, welche rechtlichen Änderungen nach § 14a EnWG gelten im Jahr 2026 und wie finden Sie den besten Tarif? Unser ehrlicher Ratgeber klärt auf.
Im Vergleich zum normalen Haushaltsstrom (durchschnittlich 35 Cent/kWh) kostet spezieller Wärmepumpenstrom meist nur 22 bis 26 Cent/kWh. Dieser erhebliche Preisvorteil hat zwei Hauptgründe:
1. Reduzierte Netzentgelte: Da Wärmepumpen als "steuerbare Verbrauchseinrichtungen" gelten, darf der lokale Netzbetreiber deren Leistung in absoluten Notsituationen zur Netzstabilisierung kurzzeitig dimmen. Als Gegenleistung gewährt er einen massiven Rabatt auf die Netznutzungsgebühren.
2. Konzessionsabgabeverordnung: Für Wärmepumpenstrom gilt eine deutlich reduzierte Konzessionsabgabe, was den Arbeitspreis zusätzlich senkt.
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Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine bahnbrechende Neuregelung der Bundesnetzagentur, die auch 2026 den Betrieb von Wärmepumpen extrem begünstigt:
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Um den günstigen Wärmepumpenstrom nutzen zu können, stehen Ihnen zwei verschiedene Messkonzepte zur Auswahl:
Der gesamte Strom (Haushalt und Wärmepumpe) fließt über einen einzigen Stromzähler.
Es wird ein separater, steuerbarer Zähler für die Wärmepumpe installiert. Bei der Kaskadenmessung werden die Zähler so hintereinandergeschaltet, dass die Wärmepumpe den günstigen Heizstrom nutzt, aber gleichzeitig bevorzugt den überschüssigen Solarstrom von Ihrem Dach verbrauchen kann.
Nein, das klassische Abschalten (Sperrzeiten) ist für Neuanlagen verboten. Der Netzbetreiber darf die Leistung im absoluten Notfall lediglich auf ein Minimum von 4,2 kW dimmen (Sicherheitsgrenze). Ihre Wärmepumpe läuft also gedrosselt weiter und das Haus bleibt warm.
Sofern Sie das Zwei-Zähler-Modell nutzen, darf über den Wärmepumpenzähler ausschließlich die Heizung (und ggf. die Lüftung) betrieben werden. Möchten Sie ein E-Auto laden, benötigen Sie hierfür eine eigene Wallbox, die separat nach § 14a EnWG angemeldet werden kann.
Wie beim Haushaltsstrom lohnt sich ein jährlicher Vergleich im Herbst. Viele Anbieter bieten Neukundenboni von bis zu 150 Euro, die die Betriebskosten im ersten Jahr drastisch senken.