Die Formel
CO₂-Kosten pro Jahr (€) = Verbrauch × Emissionsfaktor (kg CO₂ je Einheit) ÷ 1.000 × CO₂-Preis (€/t) × 1,19
- Verbrauch finden Sie auf der Jahresabrechnung (Gas in kWh, Heizöl in Litern).
- Emissionsfaktor: wie viel CO₂ beim Verbrennen einer Einheit entsteht.
- CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
- 1,19: Mehrwertsteuer, die auch auf den CO₂-Anteil anfällt.
Die Faktoren, mit denen wir rechnen
| Energieträger | Emissionsfaktor | Herleitung |
|---|---|---|
| Erdgas | 0,201 kg CO₂/kWh | Standardfaktor 0,056 t/GJ, bezogen auf den Heizwert |
| Heizöl EL | 0,266 kg CO₂/kWh bzw. 2,65 kg/Liter | Standardfaktor 0,074 t/GJ |
| Strom (Mix 2025) | 0,344 kg CO₂/kWh | Umweltbundesamt, Schätzung vom 23.03.2026 |
Wichtig: Die Werte für Erdgas und Heizöl sind Standard-Emissionsfaktoren, die wir nicht an einer amtlichen Primärquelle für 2026 gegengeprüft haben. Alle Euro-Beträge in diesem Artikel sind Rechnungen mit diesen Faktoren. Gasversorger rechnen teils mit dem Brennwert statt dem Heizwert; dann weichen die Werte leicht ab. Der CO₂-Betrag auf Ihrer Abrechnung ist maßgeblich.
Der CO₂-Preis 2026 bis 2028
| Jahr | Preis | Grundlage |
|---|---|---|
| 2026 | Korridor 55–65 €/t (Versteigerung) | BEHG |
| 2027 | Korridor 55–65 €/t | Drittes BEHG-Änderungsgesetz, Bundestag 15.10.2026; Bundesrat/Verkündung bei Redaktionsschluss nicht verifiziert |
| ab 2028 | Marktpreis im EU-ETS2 | Start EU-weit auf 2028 verschoben |
Für 2028 und später gibt es keine verlässliche Prognose. Wir rechnen deshalb mit einer Sensitivität: Jede zusätzliche 10 €/t verteuern Erdgas um 0,201 ct/kWh netto bzw. 0,24 ct/kWh brutto.
CO₂-Aufschlag pro Einheit (Rechnung)
| bei 55 €/t | bei 65 €/t | |
|---|---|---|
| Erdgas, ct/kWh netto | 1,11 | 1,31 |
| Erdgas, ct/kWh brutto | 1,32 | 1,55 |
| Heizöl, ct/Liter netto | 14,6 | 17,2 |
| Heizöl, ct/Liter brutto | 17,3 | 20,5 |
Rechnung Erdgas: 0,201 kg × 55 €/t ÷ 1.000 = 0,011 €/kWh = 1,11 ct netto, × 1,19 = 1,32 ct brutto.
CO₂-Kosten typischer Haushalte (brutto)
| Verbrauch | CO₂ pro Jahr | 55 €/t | 65 €/t | Szenario 100 €/t |
|---|---|---|---|---|
| Gas 10.000 kWh (Wohnung) | 2,01 t | 132 € | 155 € | 239 € |
| Gas 20.000 kWh (Einfamilienhaus) | 4,02 t | 263 € | 311 € | 478 € |
| Gas 30.000 kWh (großes Haus) | 6,03 t | 395 € | 466 € | 718 € |
| Heizöl 1.500 Liter | 3,98 t | 260 € | 307 € | 473 € |
| Heizöl 2.500 Liter | 6,63 t | 434 € | 512 € | 788 € |
Wer mit Öl heizt, findet den vollständigen Kostenvergleich im Ratgeber Wärmepumpe vs. Ölheizung.
Die Spalte „100 €/t“ ist ein frei gewähltes Szenario für die Zeit nach 2028, keine Prognose.
Rechenbeispiel (Annahmen: Einfamilienhaus mit 18.000 kWh Wärmebedarf; Gas-Brennwertkessel mit 90 % Jahresnutzungsgrad; Luft-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 3,4 laut Fraunhofer ISE; Strommix 2025)
Gasheizung: 18.000 kWh ÷ 0,9 = 20.000 kWh Gas × 0,201 kg = 4,02 t CO₂ → CO₂-Kosten 263–311 € pro Jahr.
Wärmepumpe: 18.000 kWh ÷ 3,4 = 5.294 kWh Strom × 0,344 kg = 1,82 t CO₂ → CO₂-Kosten nach BEHG: 0 €, weil Strom nicht unter das BEHG fällt. Die Emissionen der Kraftwerke werden im europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) bepreist und sind im Strompreis enthalten.
Ergebnis: Die Wärmepumpe verursacht im Beispiel rund 55 % weniger CO₂ als die Gasheizung. Mit Ökostrom oder eigenem PV-Strom sinkt der Wert weiter; mit sinkendem Kohleanteil im Strommix ebenfalls. Was das in Gesamtkosten über 20 Jahre bedeutet, steht im Vergleich Wärmepumpe vs. Gasheizung.
Wer zahlt die CO₂-Kosten im Mietshaus?
Bestehende Heizungen: Stufenmodell
Nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz werden die CO₂-Kosten in Wohngebäuden nach einem Zehn-Stufen-Modell geteilt. Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro m² Wohnfläche und Jahr: Je schlechter das Gebäude, desto höher der Vermieteranteil (von 0 bis 95 %). Die Einstufung muss sich aus der Heizkostenabrechnung ergeben.
Neue Gas- und Ölheizungen: 50:50
Für Heizungen nach § 43 GModG, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden, gilt ab 2028 statt des Stufenmodells eine hälftige Teilung der CO₂-Kosten und der Gasnetzentgelte, ab 2029 auch der Mehrkosten des Bioanteils, gedeckelt auf 30 % des Brennstoffs (§ 5a CO2KostAufG). Mehr dazu im Ratgeber Mieterrechte beim Heizungstausch.
Schritt für Schritt: Ihre CO₂-Kosten prüfen
- Jahresabrechnung holen und Verbrauch in kWh bzw. Litern ablesen.
- CO₂-Angabe suchen: Versorger weisen die CO₂-Menge und den CO₂-Kostenanteil aus.
- Nachrechnen mit der Formel oben; Abweichungen klären Sie mit dem Versorger.
- Als Mieter prüfen, ob der Vermieteranteil in der Heizkostenabrechnung abgezogen ist.
- Szenario rechnen: Was passiert bei 100 €/t? Das zeigt, wie stark Sie von der Preisentwicklung ab 2028 abhängen.
Typische Fehler und Fallstricke
- Brennwert und Heizwert mischen: Gasabrechnungen nennen meist kWh auf Brennwertbasis. Für eine Überschlagsrechnung reicht der Faktor 0,201; exakt ist der Wert auf der Abrechnung.
- Mehrwertsteuer vergessen: Sie fällt auch auf den CO₂-Anteil an.
- Bio-Treppe übersehen: Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 einen Bioanteil nutzen – das senkt CO₂, kostet aber eigenen Aufpreis. Hintergrund im Ratgeber Gebäudemodernisierungsgesetz.
- Auf Rückzahlung hoffen: Ein Klimageld ist nicht beschlossen.
- Holz pauschal als CO₂-frei abhaken: Holz trägt im BEHG keinen CO₂-Preis, verursacht aber Feinstaub und unterliegt weiter den Pflichten des Schornsteinfegers.
Quellen und Stand
- Deutscher Bundestag: Drittes BEHG-Änderungsgesetz
- Umweltbundesamt: CO₂-Emissionen pro kWh Strom 2025
- § 5a CO2KostAufG
- ICAP: ETS2 auf 2028 verschoben
- Fraunhofer ISE: Wärmepumpen im Bestand
Stand: 2. November 2026. Emissionsfaktoren für Gas und Öl sind Standardwerte; die Euro-Beträge sind eigene Rechnungen.




