CO₂-Rechner 2026: CO₂-Kosten fürs Heizen berechnen

Ihre CO₂-Kosten beim Heizen berechnen Sie mit einer Zeile: Verbrauch × Emissionsfaktor × CO₂-Preis × 1,19. Für Erdgas sind das 2026 bei einem Preis von 55 bis 65 Euro je Tonne rechnerisch 1,3 bis 1,55 Cent pro kWh, für 20.000 kWh also 263 bis 311 Euro im Jahr. Dieser Ratgeber erklärt die Formel, nennt die verwendeten Faktoren offen, rechnet typische Haushalte durch und zeigt, wie Mieter und Vermieter die Kosten teilen – auch nach den neuen Regeln für Heizungen, die nach Juli 2026 eingebaut wurden.

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Inhaltsverzeichnis

Die Formel

CO₂-Kosten pro Jahr (€) = Verbrauch × Emissionsfaktor (kg CO₂ je Einheit) ÷ 1.000 × CO₂-Preis (€/t) × 1,19

  • Verbrauch finden Sie auf der Jahresabrechnung (Gas in kWh, Heizöl in Litern).
  • Emissionsfaktor: wie viel CO₂ beim Verbrennen einer Einheit entsteht.
  • CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
  • 1,19: Mehrwertsteuer, die auch auf den CO₂-Anteil anfällt.

Die Faktoren, mit denen wir rechnen

Energieträger Emissionsfaktor Herleitung
Erdgas 0,201 kg CO₂/kWh Standardfaktor 0,056 t/GJ, bezogen auf den Heizwert
Heizöl EL 0,266 kg CO₂/kWh bzw. 2,65 kg/Liter Standardfaktor 0,074 t/GJ
Strom (Mix 2025) 0,344 kg CO₂/kWh Umweltbundesamt, Schätzung vom 23.03.2026

Wichtig: Die Werte für Erdgas und Heizöl sind Standard-Emissionsfaktoren, die wir nicht an einer amtlichen Primärquelle für 2026 gegengeprüft haben. Alle Euro-Beträge in diesem Artikel sind Rechnungen mit diesen Faktoren. Gasversorger rechnen teils mit dem Brennwert statt dem Heizwert; dann weichen die Werte leicht ab. Der CO₂-Betrag auf Ihrer Abrechnung ist maßgeblich.

Der CO₂-Preis 2026 bis 2028

Jahr Preis Grundlage
2026 Korridor 55–65 €/t (Versteigerung) BEHG
2027 Korridor 55–65 €/t Drittes BEHG-Änderungsgesetz, Bundestag 15.10.2026; Bundesrat/Verkündung bei Redaktionsschluss nicht verifiziert
ab 2028 Marktpreis im EU-ETS2 Start EU-weit auf 2028 verschoben

Für 2028 und später gibt es keine verlässliche Prognose. Wir rechnen deshalb mit einer Sensitivität: Jede zusätzliche 10 €/t verteuern Erdgas um 0,201 ct/kWh netto bzw. 0,24 ct/kWh brutto.

CO₂-Aufschlag pro Einheit (Rechnung)

bei 55 €/t bei 65 €/t
Erdgas, ct/kWh netto 1,11 1,31
Erdgas, ct/kWh brutto 1,32 1,55
Heizöl, ct/Liter netto 14,6 17,2
Heizöl, ct/Liter brutto 17,3 20,5

Rechnung Erdgas: 0,201 kg × 55 €/t ÷ 1.000 = 0,011 €/kWh = 1,11 ct netto, × 1,19 = 1,32 ct brutto.

CO₂-Kosten typischer Haushalte (brutto)

Verbrauch CO₂ pro Jahr 55 €/t 65 €/t Szenario 100 €/t
Gas 10.000 kWh (Wohnung) 2,01 t 132 € 155 € 239 €
Gas 20.000 kWh (Einfamilienhaus) 4,02 t 263 € 311 € 478 €
Gas 30.000 kWh (großes Haus) 6,03 t 395 € 466 € 718 €
Heizöl 1.500 Liter 3,98 t 260 € 307 € 473 €
Heizöl 2.500 Liter 6,63 t 434 € 512 € 788 €

Wer mit Öl heizt, findet den vollständigen Kostenvergleich im Ratgeber Wärmepumpe vs. Ölheizung.

Die Spalte „100 €/t“ ist ein frei gewähltes Szenario für die Zeit nach 2028, keine Prognose.

Rechenbeispiel (Annahmen: Einfamilienhaus mit 18.000 kWh Wärmebedarf; Gas-Brennwertkessel mit 90 % Jahresnutzungsgrad; Luft-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 3,4 laut Fraunhofer ISE; Strommix 2025)

Gasheizung: 18.000 kWh ÷ 0,9 = 20.000 kWh Gas × 0,201 kg = 4,02 t CO₂ → CO₂-Kosten 263–311 € pro Jahr.

Wärmepumpe: 18.000 kWh ÷ 3,4 = 5.294 kWh Strom × 0,344 kg = 1,82 t CO₂ → CO₂-Kosten nach BEHG: 0 €, weil Strom nicht unter das BEHG fällt. Die Emissionen der Kraftwerke werden im europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) bepreist und sind im Strompreis enthalten.

Ergebnis: Die Wärmepumpe verursacht im Beispiel rund 55 % weniger CO₂ als die Gasheizung. Mit Ökostrom oder eigenem PV-Strom sinkt der Wert weiter; mit sinkendem Kohleanteil im Strommix ebenfalls. Was das in Gesamtkosten über 20 Jahre bedeutet, steht im Vergleich Wärmepumpe vs. Gasheizung.

Wer zahlt die CO₂-Kosten im Mietshaus?

Bestehende Heizungen: Stufenmodell

Nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz werden die CO₂-Kosten in Wohngebäuden nach einem Zehn-Stufen-Modell geteilt. Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro m² Wohnfläche und Jahr: Je schlechter das Gebäude, desto höher der Vermieteranteil (von 0 bis 95 %). Die Einstufung muss sich aus der Heizkostenabrechnung ergeben.

Neue Gas- und Ölheizungen: 50:50

Für Heizungen nach § 43 GModG, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden, gilt ab 2028 statt des Stufenmodells eine hälftige Teilung der CO₂-Kosten und der Gasnetzentgelte, ab 2029 auch der Mehrkosten des Bioanteils, gedeckelt auf 30 % des Brennstoffs (§ 5a CO2KostAufG). Mehr dazu im Ratgeber Mieterrechte beim Heizungstausch.

Schritt für Schritt: Ihre CO₂-Kosten prüfen

  1. Jahresabrechnung holen und Verbrauch in kWh bzw. Litern ablesen.
  2. CO₂-Angabe suchen: Versorger weisen die CO₂-Menge und den CO₂-Kostenanteil aus.
  3. Nachrechnen mit der Formel oben; Abweichungen klären Sie mit dem Versorger.
  4. Als Mieter prüfen, ob der Vermieteranteil in der Heizkostenabrechnung abgezogen ist.
  5. Szenario rechnen: Was passiert bei 100 €/t? Das zeigt, wie stark Sie von der Preisentwicklung ab 2028 abhängen.

Typische Fehler und Fallstricke

  1. Brennwert und Heizwert mischen: Gasabrechnungen nennen meist kWh auf Brennwertbasis. Für eine Überschlagsrechnung reicht der Faktor 0,201; exakt ist der Wert auf der Abrechnung.
  2. Mehrwertsteuer vergessen: Sie fällt auch auf den CO₂-Anteil an.
  3. Bio-Treppe übersehen: Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 einen Bioanteil nutzen – das senkt CO₂, kostet aber eigenen Aufpreis. Hintergrund im Ratgeber Gebäudemodernisierungsgesetz.
  4. Auf Rückzahlung hoffen: Ein Klimageld ist nicht beschlossen.
  5. Holz pauschal als CO₂-frei abhaken: Holz trägt im BEHG keinen CO₂-Preis, verursacht aber Feinstaub und unterliegt weiter den Pflichten des Schornsteinfegers.

Quellen und Stand

Stand: 2. November 2026. Emissionsfaktoren für Gas und Öl sind Standardwerte; die Euro-Beträge sind eigene Rechnungen.

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Verbrauch × Emissionsfaktor ÷ 1.000 × CO₂-Preis × 1,19. Beispiel Erdgas: 20.000 kWh × 0,201 kg ÷ 1.000 × 55 €/t × 1,19 = 263 € pro Jahr. Bei 65 €/t sind es 311 €.

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