Schornsteinfeger 2026: Pflichten, Kosten & was sich ändert

Der Schornsteinfeger ist für Millionen deutscher Haushalte eine feste Größe im Kalender — und eine gesetzliche Pflicht. Doch mit dem Umstieg auf die Wärmepumpe fällt diese Pflicht für immer mehr Hausbesitzer weg. Und auch für diejenigen, die bei Gas, Öl oder Pellet bleiben, ändern sich 2026 die Regeln: Strengere Feinstaub-Grenzwerte, neue Messintervalle und die Nachrüstpflicht für alte Öfen. Dieser Ratgeber erklärt alle Pflichten, die anfallenden Kosten und zeigt, was sich 2026 konkret ändert.

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Inhaltsverzeichnis

Welche Aufgaben hat der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger — offiziell «bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger» — hat drei Hauptaufgaben:

  1. Kehrpflicht (Reinigung): Regelmäßige Reinigung des Schornsteins von Ruß und Ablagerungen. Häufigkeit je nach Heizungstyp.
  2. Messpflicht (Emissionsmessung): Prüfung der Abgaswerte (CO, Ruß, Feinstaub) — gesetzlich vorgeschrieben, um Umweltauflagen durchzusetzen.
  3. Feuerstättenschau: Alle 3,5 Jahre eine umfassende Prüfung aller Feuerstätten im Haus (Heizung, Kamin, Ofen). Ergebnis wird im Kehrbuch festgehalten.

Alle drei Aufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz) und müssen vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden — Sie können nicht frei wählen (Ausnahme: Für die regelmäßigen Kehr- und Messarbeiten haben Sie freie Wahl, nur die hoheitlichen Aufgaben sind dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten).

Pflichten je Heizungstyp

Heizungstyp Kehrpflicht Messpflicht
Gas-Brennwert 1×/Jahr 1×/Jahr (CO-Messung)
Gas-Niedertemperatur 1×/Jahr 1×/Jahr
Ölheizung 1–2×/Jahr 1×/Jahr (Rußzahl, Ölderivat)
Pelletheizung 2–3×/Jahr Alle 2 Jahre
Kaminofen 1–4×/Jahr* Alle 2 Jahre (Feinstaub)
Wärmepumpe Keine Keine
  • Je nach Nutzungshäufigkeit: Bei täglicher Nutzung 4×/Jahr, bei gelegentlicher Nutzung 1–2×/Jahr.

Die Wärmepumpe ist die einzige Heiztechnik ohne Schornsteinfeger-Pflicht — eine jährliche Ersparnis von 100–200 €.

Kosten: Was der Schornsteinfeger 2026 kostet

Leistung Typischer Preis (2026)
Kehren (pro Schornstein) 40–80 €
Emissionsmessung (Gas) 50–70 €
Emissionsmessung (Öl) 60–100 €
Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre) 10–20 € pro Feuerstätte
Kehrbuch-Ausstellung In Feuerstättenschau enthalten

Für ein typisches Einfamilienhaus mit Gasheizung und einem Kamin kostet der Schornsteinfeger-Besuch etwa 100–150 € pro Jahr (Kehren + Messung). Mit Feuerstättenschau (verteilt auf 3,5 Jahre) kommen etwa 10–20 €/Jahr hinzu.

1. BImSchV: Strenge Grenzwerte für Kaminöfen

Nach Ablauf der letzten Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) am 31.12.2024 müssen alle Kaminöfen im Betrieb die strengeren Grenzwerte einhalten. Der Schornsteinfeger kontrolliert dies nun verschärft:

  • Kaminöfen (Baujahr 1995 bis März 2010): Die Frist zur Nachrüstung (Grenzwerte: 0,15 g/m³ Feinstaub, 4 g/m³ CO) ist bereits abgelaufen. Nicht konforme Öfen müssen stillgelegt, nachgerüstet (Kosten 500–1.500 €) oder ausgetauscht werden.
  • Kaminöfen (Baujahr vor 1995): Die Übergangsfristen zur Nachrüstung oder Stilllegung sind ebenfalls bereits abgelaufen.
  • Pelletkessel: Grenzwert 20 mg/m³ Feinstaub — moderne Geräte erfüllen dies problemlos.
  • Neue Öfen (ab 2026): Einbau nur noch bei Erfüllung der strengen Ecodesign-Richtlinie 2026 mit Typenschild zulässig.

Der Schornsteinfeger prüft die Einhaltung der Grenzwerte bei der regelmäßigen Emissionsmessung. Bei Überschreitung erhalten Sie eine Frist zur Nachbesserung (in der Regel 6–12 Monate). Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld bis 5.000 €.

Wärmepumpe: Einfach kein Schornsteinfeger mehr

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist nicht nur finanziell attraktiv — er befreit Sie auch vom Schornsteinfeger. Die WP verbrennt nichts und produziert keine Abgase. Folglich entfallen:

  • Kehrpflicht
  • Emissionsmessung
  • Feuerstättenschau (sofern kein Kamin vorhanden)

Die Ersparnis: 100–200 € pro Jahr allein an Schornsteinfeger-Kosten, plus 100–150 € für Heizungswartung (WP nur alle 2 Jahre). Details zur Wartung der Wärmepumpe finden Sie in unserem separaten Ratgeber. Über 20 Jahre summiert sich das auf 4.000–7.000 €.

Ein typischer Schornsteinfeger-Besuch: Ablauf

Viele Hausbesitzer fragen sich, was beim Schornsteinfeger-Termin genau passiert. Der Ablauf ist standardisiert:

  1. Begrüßung und Sichtprüfung: Der Schornsteinfeger prüft den Schornstein von außen (Zustand, Risse, Bewuchs) und die Feuerstätte (Heizung/Kamin) auf offensichtliche Mängel.
  2. Kehren: Mit einer rotierenden Bürste wird der Schornstein vom Ruß befreit. Bei Gasheizungen ist die Rußmenge minimal (1–2 Handvoll pro Jahr). Bei Ölheizungen und Kaminen fällt deutlich mehr an. Dauer: 15–30 Minuten.
  3. Emissionsmessung: Ein Messgerät wird in den Schornstein eingeführt. Es misst CO, Rußzahl (Öl) und Feinstaub (Kamin/Pellet). Die Werte werden mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen. Dauer: 10–20 Minuten.
  4. Dokumentation: Die Ergebnisse werden im Kehrbuch vermerkt. Sie erhalten eine Durchschrift. Bei Grenzwertüberschreitung wird eine Frist zur Nachbesserung gesetzt.

Der gesamte Besuch dauert 30–60 Minuten, je nach Anzahl der Feuerstätten und dem Zustand des Schornsteins. Der Schornsteinfeger bringt seine eigene Ausrüstung mit — Sie müssen nichts bereitstellen außer Zugang zum Heizungskeller und zum Dach (Schornsteinzugang). Ein bestimmtes Verhalten ist nicht erforderlich — Sie können während des Besuchs normal im Haus bleiben oder auch kurz ausgehen. Die Rechnung kommt wenige Tage später per Post.

Beachten Sie: Wenn Sie den Termin verpassen (nicht zuhause sind), stellt der Schornsteinfeger beim zweiten Versuch eine Ausfallgebühr von 20–40 € in Rechnung. Bei wiederholtem Verpassen kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden — die Kehr- und Messpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar. Übrigens: In den meisten Gemeinden kümmert sich der Schornsteinfeger automatisch um die Terminvereinbarung — Sie müssen nichts tun, außer ihm Zugang zu gewähren. Ein Brief mit dem geplanten Termin kommt etwa 2–4 Wochen vorher. Bei Verhinderung reicht ein kurzer Anruf, um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Ein weiterer Tipp: Lassen Sie sich das Kehrbuch zeigen — es dokumentiert den Zustand Ihrer Feuerstätte über Jahre und ist wichtig beim Hausverkauf. Übrigens: Wenn Sie auf eine Wärmepumpe umsteigen, informieren Sie den Schornsteinfeger — er trägt dann im Kehrbuch ein, dass keine Feuerstätte mehr betrieben wird, und die Pflichttermine entfallen ab sofort. Das spart nicht nur Geld, sondern auch den jährlichen Verwaltungsaufwand — ein angenehmer Nebeneffekt der Energiewende.

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

In der Regel nein. Der Bezirksschornsteinfeger kommt turnusgemäss und kündigt den Termin schriftlich an (2–4 Wochen vorher). Sie müssen ihm Zugang zum Heizungskeller und zum Schornstein gewähren. Bei Verhinderung können Sie einen Ersatztermin vereinbaren.

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