Der Schornsteinfeger ist für Millionen deutscher Haushalte eine feste Größe im Kalender — und eine gesetzliche Pflicht. Doch mit dem Umstieg auf die Wärmepumpe fällt diese Pflicht für immer mehr Hausbesitzer weg. Und auch für diejenigen, die bei Gas, Öl oder Pellet bleiben, ändern sich 2026 die Regeln: Strengere Feinstaub-Grenzwerte, neue Messintervalle und die Nachrüstpflicht für alte Öfen. Dieser Ratgeber erklärt alle Pflichten, die anfallenden Kosten und zeigt, was sich 2026 konkret ändert.
Der Schornsteinfeger — offiziell «bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger» — hat drei Hauptaufgaben:
Alle drei Aufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz) und müssen vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden — Sie können nicht frei wählen (Ausnahme: Für die regelmäßigen Kehr- und Messarbeiten haben Sie freie Wahl, nur die hoheitlichen Aufgaben sind dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten).
| Heizungstyp | Kehrpflicht | Messpflicht |
|---|---|---|
| Gas-Brennwert | 1×/Jahr | 1×/Jahr (CO-Messung) |
| Gas-Niedertemperatur | 1×/Jahr | 1×/Jahr |
| Ölheizung | 1–2×/Jahr | 1×/Jahr (Rußzahl, Ölderivat) |
| Pelletheizung | 2–3×/Jahr | Alle 2 Jahre |
| Kaminofen | 1–4×/Jahr* | Alle 2 Jahre (Feinstaub) |
| Wärmepumpe | Keine | Keine |
Die Wärmepumpe ist die einzige Heiztechnik ohne Schornsteinfeger-Pflicht — eine jährliche Ersparnis von 100–200 €.
| Leistung | Typischer Preis (2026) |
|---|---|
| Kehren (pro Schornstein) | 40–80 € |
| Emissionsmessung (Gas) | 50–70 € |
| Emissionsmessung (Öl) | 60–100 € |
| Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre) | 10–20 € pro Feuerstätte |
| Kehrbuch-Ausstellung | In Feuerstättenschau enthalten |
Für ein typisches Einfamilienhaus mit Gasheizung und einem Kamin kostet der Schornsteinfeger-Besuch etwa 100–150 € pro Jahr (Kehren + Messung). Mit Feuerstättenschau (verteilt auf 3,5 Jahre) kommen etwa 10–20 €/Jahr hinzu.
Nach Ablauf der letzten Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) am 31.12.2024 müssen alle Kaminöfen im Betrieb die strengeren Grenzwerte einhalten. Der Schornsteinfeger kontrolliert dies nun verschärft:
Der Schornsteinfeger prüft die Einhaltung der Grenzwerte bei der regelmäßigen Emissionsmessung. Bei Überschreitung erhalten Sie eine Frist zur Nachbesserung (in der Regel 6–12 Monate). Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld bis 5.000 €.
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist nicht nur finanziell attraktiv — er befreit Sie auch vom Schornsteinfeger. Die WP verbrennt nichts und produziert keine Abgase. Folglich entfallen:
Die Ersparnis: 100–200 € pro Jahr allein an Schornsteinfeger-Kosten, plus 100–150 € für Heizungswartung (WP nur alle 2 Jahre). Details zur Wartung der Wärmepumpe finden Sie in unserem separaten Ratgeber. Über 20 Jahre summiert sich das auf 4.000–7.000 €.
Viele Hausbesitzer fragen sich, was beim Schornsteinfeger-Termin genau passiert. Der Ablauf ist standardisiert:
Der gesamte Besuch dauert 30–60 Minuten, je nach Anzahl der Feuerstätten und dem Zustand des Schornsteins. Der Schornsteinfeger bringt seine eigene Ausrüstung mit — Sie müssen nichts bereitstellen außer Zugang zum Heizungskeller und zum Dach (Schornsteinzugang). Ein bestimmtes Verhalten ist nicht erforderlich — Sie können während des Besuchs normal im Haus bleiben oder auch kurz ausgehen. Die Rechnung kommt wenige Tage später per Post.
Beachten Sie: Wenn Sie den Termin verpassen (nicht zuhause sind), stellt der Schornsteinfeger beim zweiten Versuch eine Ausfallgebühr von 20–40 € in Rechnung. Bei wiederholtem Verpassen kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden — die Kehr- und Messpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar. Übrigens: In den meisten Gemeinden kümmert sich der Schornsteinfeger automatisch um die Terminvereinbarung — Sie müssen nichts tun, außer ihm Zugang zu gewähren. Ein Brief mit dem geplanten Termin kommt etwa 2–4 Wochen vorher. Bei Verhinderung reicht ein kurzer Anruf, um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Ein weiterer Tipp: Lassen Sie sich das Kehrbuch zeigen — es dokumentiert den Zustand Ihrer Feuerstätte über Jahre und ist wichtig beim Hausverkauf. Übrigens: Wenn Sie auf eine Wärmepumpe umsteigen, informieren Sie den Schornsteinfeger — er trägt dann im Kehrbuch ein, dass keine Feuerstätte mehr betrieben wird, und die Pflichttermine entfallen ab sofort. Das spart nicht nur Geld, sondern auch den jährlichen Verwaltungsaufwand — ein angenehmer Nebeneffekt der Energiewende.
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