Die Rolle des Schornsteinfegers im Jahr 2026: Sicherheit, Umwelt und Energiewende
Das Schornsteinfegerhandwerk hat in den vergangenen Jahren den größten Wandel seiner Geschichte vollzogen. Aus dem traditionellen „Rußkehrer“ ist ein staatlich beliehener Sicherheitsprüfer, Immissionsschutzexperte und Gebäudeenergieberater geworden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), der Novelle der 1. BImSchV für Kaminöfen und dem massenhaften Einbau von Wärmepumpen haben sich die Aufgaben, Prüfintervalle und Gebühren für Hauseigentümer im Jahr 2026 spürbar verändert.
Hauseigentümer müssen grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Schornsteinfeger-Rollen unterscheiden:
- Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger: Er nimmt hoheitliche Aufgaben wahr. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau, der Erlass des rechtsverbindlichen Feuerstättenbescheids und die Bauabnahme neu installierter Heizungsanlagen. Für diese Aufgaben gibt es keinen freien Wettbewerb; sie dürfen ausschließlich vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
- Der freie Schornsteinfeger: Für wiederkehrende handwerkliche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten können Hauseigentümer jeden nach EU-Recht zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb frei beauftragen.
Gebührenordnung und Prüfintervalle nach der KÜO 2026
Die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten richten sich nach der bundesweit geltenden Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und werden in Arbeitswerten (AW) abgerechnet. Die Kosten für freie Kehr- und Messarbeiten unterliegen dem Markt, bewegen sich jedoch in engen regionalen Bandbreiten. Die folgende Tabelle bietet eine detaillierte Übersicht aller typischen Tätigkeiten, Intervalle und Kosten im Jahr 2026:
| Tätigkeit / Überprüfung | Gesetzliche Grundlage | Vorgeschriebenes Intervall | Zuständigkeit | Typische Kosten 2026 (brutto) |
|---|---|---|---|---|
| Feuerstättenschau | § 14 SchfHwG | 2-mal in 7 Jahren (Abstand min. 3 Jahre) | Ausschließlich Bezirksschornsteinfeger | 120–170 € |
| Feuerstättenbescheid ausstellen | § 14a SchfHwG | Nach jeder Feuerstättenschau oder bei Kesseltausch | Ausschließlich Bezirksschornsteinfeger | 25–40 € |
| Abgaswegeüberprüfung (Gas-Brennwert) | KÜO Anlage 1 | Alle 2 bis 3 Jahre (je nach Kesseltyp) | Freie Wahl des Betriebs | 60–90 € |
| Abgas- & Emissionsmessung (Ölheizung) | 1. BImSchV i.V.m. KÜO | Jährlich (bei Kesseln ohne Brennwert) bzw. alle 2 Jahre | Freie Wahl des Betriebs | 80–125 € |
| Emissionsmessung (Pellet- & Holzkessel) | § 14, § 15 1. BImSchV | Alle 2 Jahre (Prüfung von Staub & CO) | Freie Wahl des Betriebs | 110–160 € |
| Kehrung Kaminofen / Kachelofen | KÜO Anlage 1 | 1- bis 3-mal jährlich (je nach Nutzungsintensität) | Freie Wahl des Betriebs | 45–80 € pro Kehrung |
| Bauabnahme Neuanlage (z. B. Kamin/Kessel) | Landesbauordnungen (LBO) | Einmalig vor erster Inbetriebnahme | Ausschließlich Bezirksschornsteinfeger | 90–150 € |
| Jahreskosten Gesamt (typisches EFH mit Gas) | KÜO / BImSchV | Jährlicher Durchschnittsaufwand | Gemischt | 80–140 €/Jahr |
| Jahreskosten Gesamt (EFH mit Pellets + Kamin) | KÜO / BImSchV | Jährlicher Durchschnittsaufwand | Gemischt | 160–250 €/Jahr |
Die Feuerstättenschau: Was prüft der Bezirksschornsteinfeger?
Die Feuerstättenschau ist der gesetzliche Sicherheits-TÜV für Ihr Haus. Der Bezirksschornsteinfeger besichtigt dabei persönlich sämtliche Feuerungsanlagen im Haus – vom Heizkessel im Keller über Verbindungsstücke und Schornsteinzüge bis hin zu Kaminöfen im Wohnbereich:
- Betriebs- und Brandsicherheit: Sind Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten? Weisen Kaminzüge Risse oder Versottungen auf?
- Verbrennungsluftversorgung: Zieht die Heizung ausreichend Sauerstoff? Sind Lüftungsöffnungen oder Fensterkontaktschalter (bei gleichzeitigem Betrieb von Dunstabzugshaube und Kaminofen) intakt?
- Einhaltung energetischer Pflichten: Der Schornsteinfeger prüft stichprobenartig die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere die Dämmung freiliegender Heizungsrohre im Keller, die Dämmung der obersten Geschossdecke und das Alter von Konstanttemperaturkesseln.
Im Anschluss an die Feuerstättenschau erhalten Eigentümer den rechtsverbindlichen Feuerstättenbescheid. Dieses Dokument listet tabellarisch auf, welche Kehrungen und Messungen in welchen Monaten durchzuführen sind.
Verschärfte Grenzwerte: Die 1. BImSchV für Kaminöfen 2026
Für Besitzer von Einzelraumfeuerungsanlagen (Kaminöfen, Schwedenöfen, Kachelöfen) markiert 2026 das Ende aller Übergangsfristen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Holzfeuerungen dürfen folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
- Feinstaub: Maximal $0,04 ext{g}/ ext{m}^3$ Abgasvolumen.
- Kohlenmonoxid (CO): Maximal $1,25 ext{g}/ ext{m}^3$ Abgasvolumen.
Öfen, deren Typprüfung vor 2010 erfolgte und die diese Grenzwerte nicht nachweisen können, müssen entweder mit einem aktiven Feinstaubfilter (elektrostatischer Partikelabscheider, Kosten: ca. 1.200 bis 2.000 Euro) nachgerüstet oder endgültig stillgelegt werden. Der Schornsteinfeger ist gesetzlich verpflichtet, nicht nachgerüstete Altanlagen bei der Feuerstättenschau stillzulegen und die zuständige Immissionsschutzbehörde zu informieren. Alternativ entscheiden sich viele Eigentümer für moderne Pellet- und Holzheizungen, die über geregelte Primär- und Sekundärluftführungen verfügen.
Wärmepumpen: Entfällt der Schornsteinfeger komplett?
Mit der Umstellung auf eine Wärmepumpe mit KfW-Förderung verabschieden sich viele Hausbesitzer von wiederkehrenden Schornsteinfegerkosten. Doch die rechtliche Situation hängt von der Gesamtausstattung des Hauses ab:
1. Reine Wärmepumpe ohne Kaminofen
Wird eine Gas- oder Ölheizung vollständig durch eine Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe ersetzt und ist im Gebäude kein Kamin vorhanden, meldet der Heizungsbaubetrieb die Außerbetriebnahme der alten Feuerstätte an den Bezirksschornsteinfeger. Der Schornsteinfeger trägt die Anlage aus dem Kehrbuch aus.
- Folge: Sämtliche wiederkehrenden Messungen, Kehrungen und Feuerstättenschauen entfallen dauerhaft. Eigentümer sparen 100 bis 180 Euro pro Jahr. Anstelle des Schornsteinfegers tritt eine freiwillige Wartung der Wärmepumpe durch den Heizungsfachbetrieb.
2. Wärmepumpe in Kombination mit bestehendem Kaminofen
Bleibt der gemütliche Kaminofen im Wohnzimmer erhalten, bleibt das Gebäude weiterhin feuerstättenpflichtig. Der Schornsteinzug des Kamins muss weiterhin 1- bis 2-mal jährlich gekehrt werden, und alle 3,5 Jahre findet die Feuerstättenschau statt. Die Gesamtkosten reduzieren sich jedoch, da die aufwendigen Abgasmessungen des alten Heizkessels entfallen.
3. Sonderfall: Abluft-Wärmepumpen und Lüftungsanlagen
Abluft-Wärmepumpen oder kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen (nach DIN 1946-6) fallen nicht unter das Schornsteinfegerhandwerksgesetz, sofern keine Verbindung zu einer Verbrennungsfeuerstätte besteht. Besitzt das Haus jedoch eine raumluftabhängige Feuerstätte und gleichzeitig eine Lüftungsanlage, muss der Schornsteinfeger zwingend die Sicherheitseinrichtung (Unterdruckwächter P4) überprüfen.
Vergleich: Was ändert sich beim Wechsel des Heizungssystems?
Je nachdem, für welches moderne Heizsystem sich ein Eigentümer entscheidet, verändern sich die Prüfpflichten und wiederkehrenden Kosten grundlegend:
| Zukünftiges Heizsystem | Gesetzliche Pflichtprüfungen | Zuständigkeit | Jährliche Schornsteinfegerkosten | Einsparung gegenüber Altanlage |
|---|---|---|---|---|
| Reine Wärmepumpe (ohne Kamin) | Keine Prüfungen mehr; Austragung aus dem Kehrbuch | Keine | 0 € | 100–180 €/Jahr Ersparnis |
| Wärmepumpe + Kaminofen | 1- bis 2-mal Kehren des Kamins + Feuerstättenschau (3,5 Jahre) | Kehrung frei / Schau Bezirksschornsteinfeger | ca. 65–95 €/Jahr | ca. 40–80 €/Jahr Ersparnis |
| Pelletheizung / Scheitholzkessel | Abgasmessung nach 1. BImSchV alle 2 Jahre + 2- bis 3-mal Kehren | Messung frei / Schau Bezirksschornsteinfeger | ca. 160–240 €/Jahr | Keine Ersparnis (Mehrkosten für Staubfilterprüfung) |
| Gas-Brennwert (weiterbetrieben) | Abgasüberprüfung alle 2-3 Jahre + Feuerstättenschau | Messung frei / Schau Bezirksschornsteinfeger | ca. 80–130 €/Jahr | Keine Ersparnis |
Freie Schornsteinfegerwahl: So nutzen Sie den Wettbewerb
Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks haben Hauseigentümer das Recht, alle nicht-hoheitlichen Kehr- und Messarbeiten an einen freien Schornsteinfegerbetrieb ihrer Wahl zu vergeben:
- Kostenvoranschläge einholen: Fragen Sie bei Nachbarbetrieben oder freien Handwerkern nach Angeboten für die im Feuerstättenbescheid aufgelisteten Arbeiten. Oft lassen sich durch Bündelung (wenn mehrere Nachbarn denselben Betrieb wählen) 20 bis 30 Prozent der Kehrgebühren einsparen.
- Das Formblatt-Verfahren (§ 4 SchfHwG): Beauftragen Sie einen freien Betrieb, muss dieser die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten auf dem amtlichen Formblatt bescheinigen.
- Frist zur Weiterleitung: Das ausgefüllte und gestempelte Formblatt muss innerhalb von sechs Wochen nach dem im Feuerstättenbescheid genannten Fristende beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingereicht werden.
- Gefahr des Zweitbescheids: Geht das Formblatt nicht rechtzeitig ein, setzt der Bezirksschornsteinfeger eine kostenpflichtige Mahnung und führt die Kehrung notfalls selbst auf Ihre Kosten durch.
Mängelmeldungen im Feuerstättenbescheid: Rechte und Pflichten
Stellt der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau Mängel fest (z. B. unzureichende Verbrennungsluft, versotteter Kamin oder ein nicht gedämmtes Heizungsrohr nach GEG-Vorgaben), setzt er eine Mängelbeseitigungsfrist.
- Eigentümer müssen den Mangel fristgerecht durch einen Fachhandwerker beheben lassen und dies nachweisen.
- Bei sicherheitsrelevanten Mängeln (z. B. Kohlenmonoxidaustritt oder akuter Brandgefahr) kann der Schornsteinfeger die Anlage mit sofortiger Wirkung vorläufig stilllegen.
- Bei ungerechtfertigten Beanstandungen haben Eigentümer das Recht, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Feuerstättenbescheids formell Widerspruch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landratsamt / Ordnungsamt) einzulegen.
Praktischer Ablauf: So bereiten Sie den Schornsteinfegerbesuch vor
Damit der Besuch des Schornsteinfegers zügig und ohne kostspielige Nachprüfungen abläuft, empfiehlt sich folgende Vorbereitung:
- Freien Zugang gewährleisten: Der Weg zum Heizungskessel, zum Schornstein auf dem Dach (Dachausstieg, Trittstufen) und zu allen Revisionsklappen im Dachboden und Keller muss frei von Gerümpel sein.
- Wartungsprotokoll bereitlegen: Bei Gas- und Ölheizungen sollte das Protokoll der letzten Handwerkerwartung vorliegen.
- Brennstoff-Nachweise parat halten: Bei Pellet- und Holzheizungen will der Prüfer wissen, welches Holz verfeuert wird (Restfeuchte unter 20 Prozent!). Bei Gasheizungen ab 2029 sind die Biogas-Zertifikate vorzulegen.
- Feuerstättenbescheid prüfen: Kontrollieren Sie vorab, welche Arbeiten fristgerecht anstehen, um Doppelmessungen zu vermeiden.




