Mieterstrom 2026: Setup & Wirtschaftlichkeit

Das Mieterstrommodell ist die logische Erweiterung der Energiewende auf Mehrfamilienhäuser: Der Vermieter installiert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und verkauft den produzierten Strom direkt an die Mieter — günstiger als der Grundversorger, aber profitabel für den Vermieter. Der EEG-Mieterstromzuschlag garantiert die Wirtschaftlichkeit. Dieser Ratgeber erklärt das Modell, die rechtlichen Grundlagen, die Abrechnung und den Unterschied zum Energy Sharing.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist das Mieterstrommodell?

Das Mieterstrommodell funktioniert nach einem einfachen Prinzip:

  1. Der Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) installiert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses.
  2. Der erzeugte Strom fließt über einen separaten Zähler direkt ins Hausnetz.
  3. Die Mieter beziehen diesen Strom zu einem vertraglich festgelegten Preis — in der Regel 20–25 Ct/kWh (30–50 % günstiger als die Grundversorgung mit 37 Ct/kWh).
  4. Der Vermieter erhält zusätzlich den Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber (1,59–2,54 Ct/kWh).

Der Vermieter wird zum Energieversorger und profitiert von den Erlösen aus dem Stromverkauf PLUS dem Mieterstromzuschlag. Die Mieter sparen gegenüber dem Grundversorger. Eine Win-Win-Situation.

Unterschied zum Energy Sharing

Das Mieterstrommodell wird oft mit Energy Sharing verwechselt — die Konzepte sind jedoch grundverschieden:

Kriterium Mieterstrommodell Energy Sharing
Beteiligte Vermieter → Mieter (im selben Gebäude) Nachbar → Nachbar (beliebig)
Rechtliche Basis EEG § 21b, Mieterstromgesetz EnWG § 42c (ab Juni 2026)
Mieterstromzuschlag Ja (2,1–3,8 Ct/kWh) Nein
Netzentgelte Keine (Direktleitung im Haus) Reduzierte Netzentgelte
Abrechnung Dienstleister nötig Community-Plattform

Der entscheidende Vorteil des Mieterstrommodells: Der Mieterstromzuschlag garantiert die Wirtschaftlichkeit. Beim Energy Sharing gibt es diesen Bonus nicht — dort muss sich das Modell rein über den Strompreis rechnen.

Mieterstromzuschlag: Wie viel zahlt der Staat?

Der Mieterstromzuschlag wird nach Anlagengröße gestaffelt (§ 21b EEG):

Anlagengröße Zuschlag (Ct/kWh)
bis 10 kWp 2,54
bis 40 kWp 2,36
bis 1000 kWp 1,59

Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit 30 kWp PV ergeben sich jährliche Zuschläge von etwa 30.000 kWh × 2,36 Ct = 708 €/Jahr — zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Stromverkauf an die Mieter.

Wirtschaftlichkeitsrechnung

Ein 12-Parteien-Mehrfamilienhaus mit 30-kWp-PV-Anlage (Kosten 40.000 €, 30.000 kWh Jahresertrag):

Position Betrag
Stromverkauf an Mieter (25.000 kWh × 22 Ct/kWh) 5.500 €/Jahr
Mieterstromzuschlag (25.000 kWh × 2,36 Ct) 590 €/Jahr
Reststrom-Einspeisung (5.000 kWh × 7 Ct) 350 €/Jahr
Gesamteinnahmen 6.440 €/Jahr
Position Betrag
PV-Anlage (30 kWp, inkl. Installation) 40.000 €
KfW 270-Darlehen (zinsgünstig, 30.000 €) Zinskosten ~1.200 €
Jährliche Wartung/Versicherung 500 €
Abrechnungsdienstleister (12 Mieter × 5 €/Monat) 720 €/Jahr

Amortisation: 40.000 € / (6.440 € − 1.400 € Betriebskosten) = 7,9 Jahre. Danach reiner Gewinn.

Rechtliche Anforderungen

  1. PV-Anlage auf dem eigenen Dach: Der Vermieter muss Eigentümer oder Miteigentümer des Dachs sein. Bei WEG: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nötig.
  2. Stromliefervertrag mit Mietern: Jeder Mieter muss einen separaten Vertrag mit dem Vermieter schließen — zu einem Preis, der 10 % unter dem Grundversorgungstarif liegt.
  3. Kein Anschlusszwang: Die Mieter dürfen nicht gezwungen werden — sie können weiterhin einen externen Stromversorger wählen.
  4. Reststromversorgung: Wenn die PV-Anlage zu wenig liefert (nachts, Winter), beziehen die Mieter automatisch Reststrom vom Grundversorger.

Abrechnung: Dienstleister ist Pflicht

Die Abrechnung des Mieterstroms ist komplex — und ohne IT-Dienstleister kaum machbar. Spezialisierte Anbieter übernehmen:

  • Zählerdaten-Erfassung (alle 15 Minuten)
  • Abrechnungserstellung (monatlich oder jährlich)
  • Kommunikation mit Netzbetreiber (Mieterstromzuschlag abrechnen)
  • Kundenservice für Mieter

Kosten: 5–10 € pro Mieter und Monat. Bekannte Anbieter: Exnaton, Solshare, meteocontrol, Discovergy.

Mieterstrom für WEG und Vermieter

Für Vermieter mit mehreren Objekten ist das Mieterstrommodell besonders attraktiv. Die KfW 459-Heizungsförderung und die Kombination mit einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus schaffen Synergien: Die Wärmepumpe nutzt den PV-Strom für Heizung und Warmwasser, der Überschuss wird an die Mieter verkauft — und der Vermieter verdient an beidem.

Fazit: Lohnt sich das Mieterstrommodell?

Das Mieterstrommodell ist eine der lukrativsten Investitionen für Vermieter und WEG — fast so rentabel wie Eigenverbrauch im Einfamilienhaus. Mit Amortisationszeiten von 7–10 Jahren und garantierten Einnahmen über 20 Jahre rechnet sich die Investition zuverlässig. Die Mieter freuen sich über günstigeren Strom, der Vermieter über eine neue Einnahmequelle — und das Klima profitiert von lokal erzeugtem Solarstrom.

Ein abschließender Praxistipp: Starten Sie mit einer Pilotphase in einem Gebäude, bevor Sie das Modell auf Ihr gesamtes Immobilienportfolio ausrollen. So sammeln Sie Erfahrung mit Abrechnung, Mieterkommunikation und technischen Herausforderungen — ohne gleich das Risiko eines flächendeckenden Rollouts einzugehen. Die Mieterstrom-Community in Deutschland wächst rasant — erste Erfahrungsberichte von Vermietern zeigen, dass die Akzeptanz unter Mietern sehr hoch ist (75–90 % Beteiligung), sobald der Strompreis attraktiv ist. Das Modell lohnt sich besonders in Kombination mit einer energetischen Sanierung des Dachs und einer Wärmepumpe — so wird das Mehrfamilienhaus zur eigenen Energiezentrale. Planen Sie auch die steuerliche Seite: Die Einnahmen aus dem Mieterstromverkauf sind als gewerbliche Einkünfte zu versteuern — ein Steuerberater hilft bei der korrekten Deklaration. Auch die Umsatzsteuer kann eine Rolle spielen — lassen Sie sich vor dem Start des Mieterstrommodells steuerlich beraten, um unangenehme Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung zu vermeiden.

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Nein. Das Mieterstrommodell ist freiwillig — jeder Mieter kann selbst entscheiden, ob er den Solarstrom vom Vermieter oder einen externen Versorger wählen möchte. Allerdings ist der Solarstrom in der Regel 30–50 % günstiger, sodass die meisten Mieter freiwillig mitmachen.

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