Als Vermieter profitieren Sie 2026 von der KfW-Förderung für den Heizungstausch — allerdings mit anderen Konditionen als Selbstnutzer. Der Einkommensbonus und der Klimabonus entfallen, aber die Grundförderung von 30 Prozent kombiniert mit der Modernisierungsumlage und steuerlichen Vorteilen macht den Umstieg auf die Wärmepumpe auch im Mietobjekt attraktiv. Was Mieter dabei beachten müssen, erklärt unser Ratgeber zu [Wärmepumpe in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten](/ratgeber/waermepumpe-mietwohnung-mieterrechte-2026). Dieser Ratgeber erklärt die spezifischen Regeln für Vermieter.
Die KfW 458 Heizungsförderung ist das allgemeine Förderprogramm für den Heizungstausch. Das Programm KfW 459 ist die spezifische Ausgestaltung für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die zentralen Unterschiede:
| Merkmal | KfW 458 (Selbstnutzer) | KfW 459 (Vermieter) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimabonus | bis 20 % | nicht verfügbar |
| Einkommensbonus | bis 30 % | nicht verfügbar |
| Effizienzbonus | 5 % | 5 % |
| Max. Fördersatz | 70 % (gedeckelt) | 35 % |
| Max. Zuschuss (1 WE) | 21.000 € | 10.500 € |
| Förderfähige Kosten (2.–6. WE) | k. A. | je 15.000 € |
| Modernisierungsumlage | nein | ja (8 %) |
| Ergänzungskredit 358 | ja | ja |
Die Förderlogik für Vermieter folgt einem anderen Prinzip: Statt eines hohen Direktzuschusses erhalten Sie als Vermieter eine moderate Grundförderung und können die Investition über die Miete refinanzieren. Hinzu kommen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die Selbstnutzern nicht zur Verfügung stehen.
Der Fördersatz für Vermieter setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Anders als Selbstnutzer erhalten Vermieter weder den Klimabonus (20 %) noch den Einkommensbonus (30 %). Der maximale Fördersatz liegt somit bei 35 Prozent der förderfähigen Kosten.
Warum diese Ungleichbehandlung? Der Gesetzgeber argumentiert, dass Vermieter die Investitionskosten über die Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen können und zusätzlich von steuerlichen Abschreibungen profitieren. Die Förderung soll die Wirtschaftlichkeitslücke schließen — nicht doppelt subventionieren.
Die förderfähigen Kosten sind bei Vermietern nach Wohneinheiten gestaffelt:
| Wohneinheiten | Max. förderfähige Kosten | Max. Zuschuss (35 %) |
|---|---|---|
| 1 WE | 30.000 € | 10.500 € |
| 2 WE | 45.000 € | 15.750 € |
| 3 WE | 60.000 € | 21.000 € |
| 4 WE | 75.000 € | 26.250 € |
| 5 WE | 90.000 € | 31.500 € |
| 6 WE | 105.000 € | 36.750 € |
Für jede weitere Wohneinheit ab der siebten erhöht sich die förderfähige Summe um weitere 15.000 €. Bei großen Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten sind bis zu 195.000 € förderfähig — der maximale Zuschuss beträgt dann 68.250 €.
Wichtig: Die förderfähigen Kosten decken nicht nur die Wärmepumpe selbst ab, sondern auch:
Der KfW-Ergänzungskredit 358 ist ein zinsgünstiges Darlehen, das speziell für die verbleibenden Kosten nach Abzug des Zuschusses gedacht ist. Für Vermieter ist diese Kombination besonders interessant:
Praxisbeispiel: Bei einem Sechs-Familien-Haus mit förderfähigen Kosten von 105.000 € erhalten Sie 36.750 € als Zuschuss. Die restlichen 68.250 € finanzieren Sie über den KfW 358 zu ca. 2,5 % Zinsen. Bei 10 Jahren Zinsbindung und 2 % Tilgung beträgt die monatliche Rate rund 256 € — eine überschaubare Belastung, die über die Modernisierungsumlage refinanziert werden kann.
Die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB ist das zentrale Instrument für Vermieter, um Investitionen in die energetische Sanierung zu refinanzieren. Für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe gilt:
Rechenbeispiel für eine 80-m²-Mietwohnung:
Die Kaltmiete darf innerhalb von sechs Jahren maximal um 3 €/m² steigen (Kappungsgrenze in angespannten Mietmärkten: 2 €/m²). Bei 80 m² sind das maximal 240 € monatlich (bzw. 160 € in angespannten Märkten). Die tatsächliche Mieterhöhung von 65 € liegt also deutlich darunter.
Für den Mieter ergibt sich unter dem Strich trotz Mieterhöhung ein finanzieller Vorteil: Die eingesparten Heizkosten durch die effiziente Wärmepumpe liegen bei einer 80-m²-Wohnung zwischen 40 und 90 € monatlich — je nach Energieträger-Vergleich und CO₂-Preis.
Vermieter können die Investitionskosten zusätzlich steuerlich geltend machen:
Bei einem Eigenanteil von 68.250 € (nach Zuschuss) beträgt die jährliche AfA 3 % = 2.047,50 €. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % sparen Sie jährlich 860 € an Einkommensteuer. Über 33 Jahre summiert sich das auf rund 28.400 € Steuerersparnis.
Seit dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) werden die CO₂-Abgaben auf Heizenergie nach der energetischen Qualität des Gebäudes zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Das Stufenmodell 2026:
| Gebäude-Energieklasse | Vermieteranteil | Mieteranteil |
|---|---|---|
| A+ bis A | 0 % | 100 % |
| B bis C | 40–60 % | 60–40 % |
| D bis E | 70–80 % | 30–20 % |
| F bis H | 95–100 % | 5–0 % |
Der Heizungstausch auf eine Wärmepumpe verbessert die Energieklasse des Gebäudes erheblich. Bei einem Sprung von Klasse E auf B reduziert sich Ihr Vermieteranteil an den CO₂-Kosten von bis zu 80 Prozent auf 40 bis 60 Prozent. Bei Ölheizungen mit jährlichen CO₂-Kosten von 300 bis 500 € pro Wohneinheit sparen Sie als Vermieter zwischen 120 und 300 € pro Jahr und Wohneinheit.
Zusätzlich profitieren Sie vom Wegfall der CO₂-Abgabe auf Wärmepumpenstrom: Strom unterliegt zwar dem EU-Emissionshandel (ETS II ab 2027), aber die spezifische CO₂-Abgabe nach BEHG wird für Wärmepumpenstrom nicht erhoben. Ihre Betriebskosten sinken also zweifach.
Bei Eigentumswohnungen in einer WEG ist der Heizungstausch eine bauliche Veränderung, die einen Mehrheitsbeschluss nach § 20 Abs. 2 WEG erfordert. Seit der WEG-Reform 2020 gilt:
Praxis-Tipp: Lassen Sie vor der WEG-Versammlung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch einen Energieberater erstellen. Die Amortisationsrechnung ist das zentrale Argument für die Mehrheitsbeschaffung. Weitere Details zur Planung finden Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Kosten und Förderung.
Der Antragsprozess für KfW 459 läuft identisch ab wie bei KfW 458, allerdings mit vermieterspezifischen Nachweispflichten:
Wichtig: Anders als bei Selbstnutzern verlangt die KfW bei Vermietern den Nachweis der Vermietungsabsicht (Mietverträge) sowie eine Bestätigung, dass die Modernisierungsumlage tatsächlich umgesetzt wird.
Ausgangslage: Ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Baujahr 1985, 6 Wohneinheiten à 75 m²) mit einer 25 Jahre alten Gasheizung (Niedertemperaturkessel) soll auf eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdkollektor umgerüstet werden.
Kostenaufstellung:
Förderung:
Eigenanteil: 105.000 € − 36.750 € = 68.250 €
Modernisierungsumlage (pro WE):
Steuerliche Abschreibung (pro Jahr):
Fazit für den Vermieter: Nach Förderung beträgt der Eigenanteil 68.250 €. Davon werden über die Modernisierungsumlage jährlich 5.460 € (6 × 910 €) refinanziert. Hinzu kommt die jährliche Steuerersparnis von 860 €. Die jährliche CO₂-Kostenersparnis liegt bei ca. 600 € (entfällt beim Vermieteranteil). Unter dem Strich amortisiert sich die Investition nach etwa 10 bis 12 Jahren — bei weiter steigenden CO₂-Preisen sogar früher.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt für Vermieter zusätzliche Chancen. Die Abschaffung der starren 65-%-EE-Pflicht gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Heizungswahl — aber die wirtschaftliche Logik spricht eindeutig für die Wärmepumpe. Die steigende CO₂-Bepreisung (55–65 €/t im Jahr 2026, Tendenz weiter steigend) belastet fossile Heizungen zunehmend, während Wärmepumpenstrom von der CO₂-Abgabe befreit bleibt.
Zusätzlich plant die Bundesregierung ab 2027 eine verpflichtende CO₂-Kostenbeteiligung für Vermieter nach dem Stufenmodell, die sich eng an den energetischen Zustand des Gebäudes koppelt. Ein frühzeitiger Heizungstausch auf Wärmepumpe reduziert also nicht nur Betriebskosten, sondern minimiert auch Ihr regulatorisches Risiko als Vermieter.
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