Das KfW-Förderprogramm 458 für WEGs im Detail
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können beim Tausch einer alten Öl- oder Gas-Zentralheizung gegen eine umweltfreundliche Alternative die staatliche Heizungsförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Das zentrale Programm hierfür ist die KfW-Heizungsförderung (Programmnummer 458).
Der Basisfördersatz für den Einbau einer hocheffizienten Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung beträgt 30 %. Nutzt die neue Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) oder wird Erdwärme erschlossen, kommt ein Effizienzbonus von 5 % hinzu. Dieser Grundzuschuss von 30 % bis 35 % steht der Eigentümergemeinschaft als Ganzes zu und wird auf Basis der Miteigentumsanteile (MEA) oder eines anderen vereinbarten Verteilerschlüssels auf alle Eigentümer verteilt.
---
Die förderfähigen Kosten für Mehrfamilienhäuser berechnen
Anders als bei einem Einfamilienhaus, bei dem die förderfähigen Kosten strikt auf 30.000 Euro begrenzt sind, gilt für Mehrfamilienhäuser und WEGs eine staffelweise Berechnungsgrenze. Dies soll der Größe des Gebäudes und der Skaleneffekte bei Zentralheizungen Rechnung tragen.
Die förderfähigen Gesamtkosten für das Gebäude berechnen sich nach folgendem Schlüssel:
- 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit
- 15.000 Euro je Wohneinheit für die 2. bis 6. Wohneinheit
- 8.000 Euro je Wohneinheit für jede weitere Wohneinheit ab der 7. Wohneinheit
Rechenbeispiel & Höchstgrenzen für WEG-Gebäude:
Die folgende Tabelle zeigt die förderfähigen Höchstgrenzen und die Basisförderung für typische WEG-Gebäudegrößen:
| Gebäude-Größe (WEG) | Förderfähige Höchstkosten-Berechnung | Max. förderfähige Kosten | Basiszuschuss Gemeinschaft (30 %) | Max. Basiszuschuss inkl. R290 (35 %) |
|---|---|---|---|---|
| 3 Wohneinheiten | 30.000 € + (2 × 15.000 €) | 60.000 € | 18.000 € | 21.000 € |
| 6 Wohneinheiten | 30.000 € + (5 × 15.000 €) | 105.000 € | 31.500 € | 36.750 € |
| 10 Wohneinheiten | 30.000 € + (5 × 15.000 €) + (4 × 8.000 €) | 137.000 € | 41.100 € | 47.950 € |
| 15 Wohneinheiten | 30.000 € + (5 × 15.000 €) + (9 × 8.000 €) | 177.000 € | 53.100 € | 61.950 € |
Nimmt eine WEG mit 10 Einheiten eine neue Zentral-Wärmepumpe für 120.000 Euro in Betrieb, liegt diese Summe vollständig innerhalb der förderfähigen Kostenobergrenze von 137.000 Euro. Der Basiszuschuss der WEG (30 % Förderung + 5 % Effizienzbonus für R290 = 35 %) beläuft sich in diesem Fall auf 42.000 Euro.
---
Wie funktionieren die Zusatz-Boni bei einer WEG?
Die KfW bietet neben der Basisförderung zwei wichtige Zusatz-Boni an: den Klimabonus (Geschwindigkeitsbonus) von 20 % für den schnellen Austausch alter Heizungen und den Einkommensbonus von 30 % für einkommensschwächere Haushalte.
Das Besondere bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Diese Boni stehen nicht der WEG als Gemeinschaft zu, sondern müssen von jedem Eigentümer individuell beantragt werden.
- Klimabonus (20 %): Diesen Bonus erhält nur ein Eigentümer, der seine Wohnung selbst bewohnt (selbstnutzender Eigentümer) und eine funktionierende Kohle-, Öl-, Gasetagen- oder alte Gasheizung austauscht. Vermieter gehen bei diesem Bonus leer aus.
- Einkommensbonus (30 %): Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Auch dieser Bonus ist für reine Kapitalanleger (Vermieter) ausgeschlossen.
Wie wird das abgewickelt?
Die WEG beantragt als Gemeinschaft die Basisförderung und den Effizienzbonus über den Verwalter. Selbstnutzende Eigentümer, die die Kriterien für den Klima- oder Einkommensbonus erfüllen, müssen nach der Bewilligung des Hauptantrags einen Zusatzantrag im KfW-Portal stellen, um ihren persönlichen Fördersatz auf bis zu 70 % aufzustocken. Die Auszahlung des Zusatz-Bonuses erfolgt dann direkt an den jeweiligen Eigentümer.
---
Schritt-für-Schritt: Die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Der Austausch einer Zentralheizung erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Der Verwalter muss die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen:
Schritt 1: Technische Planung und Beratung
Ein Energieberater oder Fachplaner ermittelt die Heizlast des Gebäudes und erstellt Konzepte. Dies ist wichtig, da für den KfW-Antrag eine sogenannte "Bestätigung zum Antrag" (BzA) mit einer BzA-ID vorliegen muss. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Energieberater-Pflicht.
Schritt 2: Einholung von Angeboten
Der Verwalter holt Angebote von Fachbetrieben ein. Wichtig: Die Angebote müssen eine aufschiebende Bedingung enthalten. Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn die KfW die Förderung zugesagt hat.
Schritt 3: Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Die Eigentümer stimmen über den Heizungstausch ab. Seit der WEG-Reform reicht für Maßnahmen der energetischen Sanierung eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss muss die genaue technische Variante, das gewählte Angebot und den Finanzierungsplan (inklusive der Inanspruchnahme von KfW-Mitteln) beinhalten.
Schritt 4: Antragstellung durch den Verwalter
Der Verwalter (oder ein bevollmächtigter Energieberater) stellt im Namen der WEG den Hauptantrag im Portal "Meine KfW". Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit den Arbeiten begonnen werden.
---
Der KfW-Ergänzungskredit 358 für WEGs
Da die Kosten für eine neue Zentralheizung im Mehrfamilienhaus schnell sechsstellig werden, bietet die KfW den Ergänzungskredit 358 an. Dieser zinsgünstige KfW-Ergänzungskredit 358 dient zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils nach Abzug der Zuschüsse.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften beträgt der maximale Kreditbetrag 120.000 Euro pro Wohneinheit. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen der selbstnutzenden Eigentümer unter 90.000 Euro, gewährt die KfW einen zusätzlichen Zinsvorteil. Die WEG kann den Kredit als Gemeinschaft aufnehmen, wobei die Haftung in der Regel auf die jeweiligen Miteigentumsanteile beschränkt ist.
---
Häufige Stolpersteine bei der Antragstellung
- Fehlende aufschiebende Bedingung: Wird der Handwerkervertrag vor der Antragstellung ohne die Klausel der aufschiebenden Bedingung unterschrieben, verfällt der gesamte Förderanspruch.
- Ungültige Beschlüsse: Wenn der Beschluss in der Eigentümerversammlung formal fehlerhaft gefasst wurde (z.B. unklare Formulierung der Kostenverteilung), kann dies zur Anfechtung des Beschlusses führen und das gesamte Projekt blockieren.
- Verzögerungen bei der Bonus-Beantragung: Da die Zusatz-Boni von den Eigentümern selbst beantragt werden müssen, verpassen manche Eigentümer die Fristen. Der Verwalter sollte die Eigentümer aktiv über ihre individuellen Beantragungsmöglichkeiten informieren.
---
Fazit: Rechtzeitig planen spart zehntausende Euro
Die Beantragung der KfW-Heizungsförderung für eine WEG ist komplexer als für ein Einfamilienhaus, bietet aber durch die staffelweise Berechnung der förderfähigen Kosten enorme finanzielle Chancen. Durch eine frühzeitige Einbindung eines Energieberaters und eine präzise Vorbereitung der Eigentümerversammlung können WEGs hohe Zuschüsse sichern und die Energiekosten des gesamten Gebäudes nachhaltig senken. Besonders im Jahr 2026, in dem die gesetzlichen Vorgaben durch das GModG klar definiert sind, sollten Eigentümergemeinschaften den Heizungstausch aktiv angehen. Wer vor dem Heizungstausch technische Details zur Wärmepumpe klären möchte, findet wertvolle Infos im Leitfaden zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.




