Wärmepumpe mit Photovoltaik kombinieren 2026

Eine Photovoltaikanlage senkt die Stromkosten einer Wärmepumpe nur teilweise, weil die Wärmepumpe im Winter am meisten braucht und die Anlage im Sommer am meisten liefert. Im Rechenbeispiel mit 8 kWp und einer Wärmepumpe mit 4.412 kWh Jahresverbrauch spart die Kombination rund 1.365 € pro Jahr bei 35 % Eigenverbrauch. Warum sich jede selbst verbrauchte Kilowattstunde lohnt (37 ct statt 7,70 ct Einspeisevergütung), was ein Speicher bringt und welche Fristen zum EEG gelten, lesen Sie hier.

Wärmepumpe mit Photovoltaik kombinieren 2026 – Illustration zum Artikel

Auf einen Blick

Inhaltsverzeichnis

Warum die Kombination sinnvoll ist, aber begrenzt

Eine Wärmepumpe verbraucht Strom, den eine Photovoltaikanlage selbst erzeugen kann. Der Wert dieses Stroms ist ungleich: Wer Solarstrom selbst nutzt, vermeidet den Bezug zu durchschnittlich 37,3 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse 10/2026). Wer ihn einspeist, erhält bei Inbetriebnahme zwischen 01.08. und 31.12.2026 für Anlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh (bei Volleinspeisung 12,22 ct/kWh), so die Bundesnetzagentur. Eigenverbrauch ist damit rund viermal bis fünfmal so viel wert wie Einspeisung (37 ÷ 7,7 ≈ 4,8).

Die Grenze ist der Jahresgang: Die Heizlast liegt im Winter, wenn die PV-Anlage wenig liefert. Im Sommer deckt die Wärmepumpe vor allem das Warmwasser. Deshalb bleibt der Anteil, den Sie direkt verbrauchen, ohne Speicher begrenzt. Mehr Eigenverbrauch erreichen Sie mit Speicher, Steuerung und einem Warmwasserspeicher, den die Wärmepumpe mittags lädt.

Rechenbeispiel (Annahmen: 8 kWp, Wärmepumpe 4.412 kWh)

Annahmen, die wir offen als Schätzung kennzeichnen: Anlagenpreis 1.250 €/kWp (Mitte der von 42watt genannten 1.100 bis 1.400 €/kWp für 5 bis 10 kWp inkl. Montage und 0 % USt), Ertrag 950 kWh/kWp (standortabhängig, Wert bitte mit dem PV-Ertragsrechner prüfen), Haushaltsverbrauch 3.500 kWh plus Wärmepumpe 4.412 kWh (15.000 kWh Heizwärme ÷ JAZ 3,4), Strompreis 37 ct/kWh, Teileinspeisung zu 7,70 ct/kWh, Eigenverbrauchsquote 35 % ohne Speicher.

Posten Rechnung Ergebnis
Investition 8 kWp × 1.250 € 10.000 €
Jahresertrag 8 kWp × 950 kWh 7.600 kWh
Eigenverbrauch (35 %) 7.600 × 0,35 2.660 kWh
Ersparnis Strombezug 2.660 × 0,37 € 984 €
Einspeisung (65 %) 4.940 kWh × 0,077 € 380 €
Nutzen pro Jahr rund 1.365 €
Einfache Amortisation 10.000 ÷ 1.365 rund 7,3 Jahre

Die einfache Amortisation berücksichtigt weder Strompreisentwicklung noch Wartung, Zählerkosten, Modulalterung oder Finanzierung. Sie ist ein Orientierungswert.

Mit Speicher: Ein 5-kWh-Speicher kostet nach 42watt (5 kWh: 500 bis 1.000 € je kWh) 2.500 bis 5.000 €. Steigt der Eigenverbrauch dadurch auf 50 % (Annahme), ergibt sich: 3.800 kWh × 0,37 € = 1.406 € plus 3.800 kWh Einspeisung × 0,077 € = 293 €, zusammen rund 1.699 €. Das sind etwa 334 € mehr pro Jahr, der Speicher amortisiert sich in 7,5 bis 15 Jahren. Ob er sich für Sie rechnet, hängt vor allem von der tatsächlichen Eigenverbrauchsquote und dem Preis ab. Details finden Sie unter Solaranlage mit Speicher: Lohnt sich das?.

EEG: Stichtag 31.12.2026 und was danach kommt

Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 gilt die feste Einspeisevergütung nach EEG 2023 (≤10 kWp: 7,70 ct/kWh Teileinspeisung, 10 bis 40 kWp anteilig 6,66 ct/kWh). Die Bundesnetzagentur nennt für diese Sätze ausdrücklich den Zeitraum bis 31.12.2026, weil für danach eine Nachfolgeregelung im Gesetzgebungsverfahren ist.

Der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7867, erste Lesung am 24.09.2026) sieht vor, dass neue Dachanlagen unter 25 kW statt 20 Jahre fester Vergütung nur noch eine Übergangszahlung für 3 Jahre erhalten, rechnerisch rund 5,2 ct/kWh, mit Direktvermarktung als Pflicht. Das ist noch kein Gesetz: Die 2./3. Lesung steht aus, Verbände und Länder kritisieren den Entwurf, Änderungen sind möglich. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten nach dem Entwurf ihre 20-jährige Vergütung. Die Entwicklung verfolgen wir unter Einspeisevergütung 2026 und Ende 2027.

Für die Kombination mit Wärmepumpe bedeutet das: Je kleiner der Anteil der Einspeisevergütung am Nutzen, desto weniger hängt die Wirtschaftlichkeit vom EEG ab. Im Beispiel macht die Einspeisung nur 380 von 1.365 € aus.

Technik: So steigt der Eigenverbrauch

  • Warmwasser mittags laden: Eine Zeitsteuerung der Wärmepumpe verschiebt die Warmwasserbereitung in die Sonnenstunden. Auch eine separate Brauchwasser-Wärmepumpe kann Solarüberschuss nutzen.
  • Speicher als Wärmespeicher: Ein Pufferspeicher kann PV-Überschuss als Wärme aufnehmen. Wie groß er sein sollte, steht unter Pufferspeicher: sinnvoll und Größe.
  • Energiemanagement: Manche Wärmepumpen und Wechselrichter lassen sich koppeln. Prüfen Sie die Kompatibilität schriftlich im Angebot.
  • Heizstab: Ein Heizstab im Speicher nutzt Überschuss, ist aber ein Stromdirektheizer und deshalb weniger effizient als die Wärmepumpe selbst.

§ 14a, Smart Meter und Messkonzept

Neue Wärmepumpen über 4,2 kW (Inbetriebnahme ab 01.01.2024) sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf in Engpässen dimmen. Dafür gibt es Netzentgeltvorteile, die Bundesnetzagentur beschreibt (pauschale Reduzierung 110 bis 190 € pro Jahr, Stand 2023, oder 60 % weniger Arbeitspreis mit eigenem Zähler). Ein steuerbares Gerät löst die Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem (iMSys) aus. Die Preisobergrenze für den Anschlussnutzer liegt laut § 30 MsbG dann bei 50 € pro Jahr (130 € gesamt). Erzeugungsanlagen über 7 kW lösen die iMSys-Pflicht ebenfalls aus. Mehr dazu unter Smart-Meter-Pflicht in Deutschland.

Das Solarspitzengesetz (seit 25.02.2025) begrenzt neue Anlagen unter 100 kW mit Einspeisevergütung auf 60 % der installierten Leistung, bis ein iMSys mit Steuerungseinrichtung eingebaut ist. Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung, Anlagen unter 100 kW sind davon bis zum Ende des Kalenderjahres ausgenommen, in dem ein iMSys eingebaut wird.

Wichtig bei einem separaten Wärmepumpenzähler: Das Messkonzept muss PV-Eigenverbrauch und Wärmepumpenstrom sauber trennen. Klären Sie das vor der Bestellung mit Netzbetreiber und Elektrofachbetrieb.

Steuern und Förderung

PV-Anlagen bis 30 kWp sind nach § 12 Abs. 3 UStG mit 0 % Umsatzsteuer lieferbar, die Einnahmen sind nach § 3 Nr. 72 EStG bei bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit einkommensteuerfrei. Näheres zu den Regeln unter Photovoltaik steuerfrei. Die KfW-Zuschüsse nach Programm 458 gelten für die Wärmepumpe, nicht für die PV-Anlage.

Fallstricke

  • Eigenverbrauchsquote überschätzen: Angebote mit 70 % oder mehr ohne Speicher sind selten plausibel. Fragen Sie nach der Berechnung (Lastprofil, Wärmepumpenverbrauch).
  • Winterertrag verwechseln: Die Jahresbilanz sagt wenig über Dezember und Januar.
  • Speicher zu groß: Jede Zusatzkilowattstunde Kapazität kostet. Rechnen Sie mit Ihrem Verbrauch, nicht mit Prospektwerten.
  • Zählerschrank vergessen: Erweiterungen sind oft nötig, wenn Wärmepumpe und PV gleichzeitig kommen.
  • Fristen verpassen: Wer noch 2026 in Betrieb nehmen will, sollte Termine für Netzbetreiber und Zählersetzung früh klären. Eine Vergütungsgarantie über den Stichtag hinaus gibt es nicht.
  • Anmeldung versäumen: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Quellen und Stand

Stand: 2. November 2026.

Offener Punkt: Ob und in welcher Form die EEG-Novelle 2027 beschlossen wird, steht noch nicht fest.

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Meist ja, aber begrenzt. Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt Netzbezug zu rund 37 ct/kWh, Einspeisung bringt 7,70 ct/kWh. Weil die Wärmepumpe im Winter am meisten braucht, liegt der Eigenverbrauch ohne Speicher oft bei nur etwa einem Drittel. Im Rechenbeispiel (8 kWp) beträgt die Amortisation rund 7,3 Jahre.

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