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  5. KfW 358 Ergänzungskredit: Günstige Sanierung bis 120.000 €
KfW- & BAFA-Förderung•⏱️ 6 Min. Lesezeit•📅 Aktualisiert am 2026-05-12

KfW 358 Ergänzungskredit: Günstige Sanierung bis 120.000 €

Der Einbau einer neuen Heizung oder die Dämmung des Hauses steht trotz hoher staatlicher Zuschüsse vor einer großen finanziellen Hürde: Der verbleibende Eigenanteil muss bezahlt werden. Um Hausbesitzern den Zugang zu zinsgünstigem Kapital zu erleichtern, hat die Bundesregierung den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) eingeführt. Hier erhalten Sie bis zu 120.000 Euro Kredit zu attraktiven Konditionen. So funktioniert der Ergänzungskredit.

KfW 358 Ergänzungskredit: Günstige Sanierung bis 120.000 € – Illustration zum Artikel

📋 Auf einen Blick

  • Bis zu 120.000 € zinsgünstiger Kredit für energetische Sanierung pro Wohneinheit
  • Zinsverbilligung für Haushalte mit Einkommen unter 90.000 € zvE
  • Voraussetzung: bereits vorliegende Zusage für KfW 458 oder BAFA-Zuschuss
  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die Konditionen des KfW-Ergänzungskredits 358 / 359
  • 2. Wer qualifiziert sich für welches Programm?
  • 3. Der Ablauf: Wie beantrage ich den Ergänzungskredit?
  • 4. Die häufigsten Fehler vermeiden
  • 5. Strom- und Heizkosten 2026 im Vergleich
  • 6. Konditionen des KfW 358 im Juni 2026
  • 7. Rechenbeispiel: Ergänzungskredit optimal nutzen
  • 8. Antragstellung 2026
  • 9. Wer bekommt den KfW-358-Kredit?
  • 10. Tilgungsplan und Sondertilgungen
  • 11. Vorteile des KfW-Ergänzungskredits gegenüber marktüblichen Angeboten

Die Konditionen des KfW-Ergänzungskredits 358 / 359

Der Ergänzungskredit dient ausschließlich der Schließung der Finanzierungslücke bei energetischen Sanierungen, für die bereits eine Zusage über einen staatlichen Zuschuss (KfW 458 oder BAFA) vorliegt.

  • Maximaler Kreditbetrag: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Zinsvorteil (Zinsverbilligung): Für selbstnutzende Hauseigentümer mit einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE) von unter 90.000 Euro verbilligt der Bund die Zinsen des Kredits um zusätzliche Prozentpunkte. Dies macht den Kredit unschlagbar günstiger als jeden freien Konsumenten- oder Ratenkredit am Markt.
  • Laufzeiten: Flexibel wählbar von 4 bis 10 Jahren (mit optional tilgungsfreien Anlaufjahren).
  • Sicherheiten: Keine Grundbucheintragung bei Beträgen bis zu einer bestimmten Grenze erforderlich, was Notar- und Grundbuchkosten spart.

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Wer qualifiziert sich für welches Programm?

Der Ergänzungskredit ist in zwei separate Nummern unterteilt:

  1. KfW 358 (Wohngebäude): Für private Eigentümer von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Zweifamilienhäusern.
  2. KfW 359 (Nichtwohngebäude): Für Unternehmen, Gewerbetreibende und Kommunen, die ihre Gebäude energetisch sanieren möchten.

Der Ablauf: Wie beantrage ich den Ergänzungskredit?

Der Ablauf unterscheidet sich drastisch vom Zuschuss-Prozess, da die KfW-Kredite an Privatkunden generell nicht direkt vergibt, sondern das sogenannte Hausbanken-Prinzip anwendet.

  1. Zuschuss sichern: Sie müssen zuerst den Antrag auf den KfW 458 Heizungszuschuss oder die BAFA Einzelmaßnahmen gestellt und die offizielle Förderzusage ("Zuwendungsbescheid") erhalten haben.
  2. Bankgespräch: Mit diesem Bescheid gehen Sie zu Ihrer Hausbank, Sparkasse oder Volksbank. Dort legen Sie zudem Ihre Einkommensnachweise vor, falls Sie den Zinsvorteil durch ein Einkommen unter 90.000 Euro in Anspruch nehmen wollen.
  3. Kreditabschluss: Die Bank reicht Ihren Antrag bei der KfW durch. Nach Zusage können Sie den Handwerkervertrag final unterschreiben und mit dem Bau beginnen. Für BAFA-Dämmmaßnahmen ist zudem ein Energieberater zwingend vorgeschrieben.

Die häufigsten Fehler vermeiden

Achtung: Beginnen Sie niemals mit der baulichen Umsetzung (Unterschrift des Handwerkervertrags ohne aufschiebende Bedingung), bevor Sie nicht sowohl die Zuschuss-Zusage als auch den unterschriebenen Kreditvertrag in den Händen halten. Andernfalls riskieren Sie den vollständigen Verlust aller Zinsvorteile. Den genauen Ablauf finden Sie in unserer Anleitung KfW-Förderung Ablauf Schritt-für-Schritt.

Strom- und Heizkosten 2026 im Vergleich

Laut BDEW (April 2026) beträgt der durchschnittliche Haushaltsstrompreis 37,0 Cent/kWh. Erdgas kostet im Einfamilienhaus 11,10 Cent/kWh, Heizöl durchschnittlich 9,8 Cent/kWh — jeweils zuzüglich CO₂-Abgabe. Der CO₂-Preis ist 2026 auf 55–65 €/t gestiegen und verteuert fossile Brennstoffe weiter. Diese Preisentwicklung macht strombasierte Technologien wie Wärmepumpen und Photovoltaik wirtschaftlich immer attraktiver.

Konditionen des KfW 358 im Juni 2026

Der KfW-Ergänzungskredit 358 ergänzt den Zuschuss KfW 458. Aktuelle Zinsen (Juni 2026):

Einkommensstufe Effektiver Zinssatz Max. Kredithöhe
zvE ≤ 90.000 € 0,01 % p.a. 120.000 €
zvE > 90.000 € 2,10 % p.a. 120.000 €

Laufzeit: 10 Jahre, tilgungsfrei im ersten Jahr. Vorzeitige Rückzahlung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Rechenbeispiel: Ergänzungskredit optimal nutzen

Eine Wärmepumpe kostet 32.000 €. Der KfW-458-Zuschuss (70 %) beträgt maximal 21.000 €, da die förderfähigen Kosten auf 30.000 € gedeckelt sind. Die Finanzierungslücke von 11.000 € wird durch KfW 358 geschlossen — bei 0,01 % effektivem Zins sind das nur 1,10 € Zinsen im ersten Jahr! Für Familien mit niedrigem Einkommen ist das faktisch ein zinsloser Kredit. Für den Hausbau oder -kauf gibt es zusätzlich das KfW 300 Programm mit bis zu 270.000 € zinsgünstigem Darlehen.

Antragstellung 2026

Der KfW-358-Antrag wird gemeinsam mit dem KfW-458-Antrag im Portal „Meine KfW" gestellt. Die Hausbank prüft die Bonität. Kein Eigenkapitalnachweis erforderlich.

Wer bekommt den KfW-358-Kredit?

Anspruchsberechtigt sind alle Empfänger des KfW-458-Zuschusses — unabhängig vom Einkommen. Der Zinssatz staffelt sich 2026 ausschließlich nach dem zu versteuernden Einkommen (zvE):

  • zvE ≤ 90.000 €: 0,01 % effektiv p.a.
  • zvE > 90.000 €: 2,10 % effektiv p.a.

Die Kreditbewilligung erfolgt durch die Hausbank, die eine Bonitätsprüfung durchführt. Anders als bei marktüblichen Krediten ist kein Eigenkapitalnachweis erforderlich. Der KfW-358-Kredit ist zweckgebunden — er darf NUR zur Finanzierung der Restkosten der geförderten Heizungsanlage verwendet werden.

Der Kredit kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

Tilgungsplan und Sondertilgungen

Der KfW-358-Kredit hat eine Laufzeit von 10 Jahren, davon ist das erste Jahr tilgungsfrei. Ab dem zweiten Jahr zahlen Sie monatliche Raten. Sondertilgungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Wenn Sie nach 5 Jahren beispielsweise 5.000 € angespart haben, können Sie diesen Betrag einfach zusätzlich tilgen — der Kreditrahmen und die Restschuld reduzieren sich entsprechend.

Der Kredit kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre, danach kann eine Prolongation zu dann aktuellen Konditionen vereinbart werden.

Die Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigem Kredit macht den Heizungstausch auch für Haushalte ohne größere Ersparnisse möglich und beschleunigt die Energiewende im Gebäudesektor.

Das Zusammenspiel von Zuschuss und günstigem Kredit macht die Energiewende im Heizungskeller für breite Bevölkerungsschichten finanzierbar.

Vorteile des KfW-Ergänzungskredits gegenüber marktüblichen Angeboten

Im Vergleich zu einem herkömmlichen Ratenkredit oder einer Baufinanzierung bietet der KfW-Ergänzungskredit 358 deutliche Vorteile. Der effektive Zinssatz von nur 0,01 Prozent für Haushalte mit niedrigem Einkommen liegt weit unter marktüblichen Konditionen von drei bis fünf Prozent. Zudem entfallen Bearbeitungsgebühren und eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die tilgungsfreie Anlaufzeit von einem Jahr gibt Hausbesitzern finanziellen Spielraum nach der Investition.

❓ Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Der Ergänzungskredit kann nur beantragt werden, wenn Sie bereits die Zusage für den KfW-Heizungszuschuss (458) oder den BAFA-Dämmzuschuss in den Händen halten. Der Kredit deckt dann die Restkosten ab.

Nein. Wie fast alle KfW-Kredite muss auch der Ergänzungskredit 358 über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Volksbank oder Bausparkasse) vor Beginn der eigentlichen Arbeiten beantragt werden.

Nein. Der KfW-Ergänzungskredit kann in der Regel jederzeit ganz oder teilweise ohne zusätzliche Strafgebühren (Vorfälligkeitsentschädigung) flexibel sondertilgt werden.

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