Was ist das Klimageld – und wo steht es heute?
Die Idee: Der Staat nimmt über den CO₂-Preis auf Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel Geld ein und zahlt es pro Kopf an die Bevölkerung zurück. Wer wenig fossile Energie verbraucht, hätte unterm Strich gewonnen, wer viel verbraucht, verloren.
Stand 02.11.2026:
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Gibt es ein Klimageld-Gesetz? | Nein |
| Gibt es einen Auszahlungstermin? | Nein |
| Steht es im Koalitionsvertrag von Union und SPD? | Nein |
| Gibt es einen Auszahlungsweg? | Technisch ja: Ende 2024 wurde ein Direktauszahlungsmechanismus über Steuer-ID und IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern geschaffen – genutzt wurde er nie |
| Wurde zuletzt im Bundestag abgestimmt? | Ja: Ein Antrag der Linken auf 320 € pro Person und Jahr wurde im März 2026 abgelehnt (CDU/CSU, SPD und AfD stimmten dagegen) |
Eine offizielle Erklärung der Bundesregierung, das Klimageld endgültig zu streichen, haben wir nicht gefunden. Die Lage lässt sich deshalb so zusammenfassen: Ein Klimageld ist derzeit nicht beschlossen und nicht geplant. Die Angaben zur Abstimmung im März 2026 stammen aus Presseberichten, nicht aus einer Primärquelle der Bundesregierung.
Ältere Texte, die von einer Bundestagsentscheidung im Mai 2026 oder einer „Klimaprämie“ als Nachfolgemodell sprechen, sind nicht belegt.
Was die Regierung stattdessen macht
Die Bundesregierung setzt auf Entlastungen beim Strompreis und auf gezielte Förderung:
- Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten: 6,5 Mrd. € für 2026. Laut Bundesregierung spart ein Haushalt mit 3.500 kWh dadurch rund 100 € im Jahr. Details im Ratgeber Stromnetzentgelte 2026.
- Gasspeicherumlage: zum 01.01.2026 abgeschafft.
- Stromsteuer: für Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft auf 0,05 ct/kWh gesenkt. Für Haushalte bleibt sie bei 2,05 ct/kWh; eine Senkung ist angekündigt, aber weder beschlossen noch finanziert.
- Förderung für den Heizungstausch: über die KfW-Heizungsförderung 458 mit bis zu 70 % (bei niedrigem Einkommen 80 %) Zuschuss.
Diese Maßnahmen wirken anders als ein Klimageld: Sie entlasten über den Stromverbrauch, nicht pro Kopf. Wer mit Gas oder Öl heizt, profitiert nur über den Haushaltsstrom.
Der CO₂-Preis 2026, 2027 und ab 2028
Der nationale CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird 2026 in einem Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne versteigert. Für 2027 hat der Bundestag am 15.10.2026 das Dritte BEHG-Änderungsgesetz beschlossen: Der Korridor bleibt bei 55 bis 65 €/t. Ob der Bundesrat zugestimmt hat und das Gesetz verkündet ist, war bei Redaktionsschluss nicht verifiziert.
Ab 2028 soll Deutschland in den EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) wechseln. Dessen Start wurde EU-weit um ein Jahr auf 2028 verschoben (ICAP). Wie hoch der Preis dann sein wird, kann niemand verlässlich vorhersagen – er bildet sich am Markt. Seriöse Planungen rechnen deshalb mit Szenarien statt mit einer Zahl.
Rechenbeispiel (Annahmen: Emissionsfaktoren Erdgas 0,201 kg CO₂/kWh, Heizöl 2,65 kg CO₂/Liter; CO₂-Preis 55 bzw. 65 €/t; 19 % MwSt.)
Die Emissionsfaktoren sind Standardwerte (Erdgas 0,056 t/GJ, Heizöl EL 0,074 t/GJ); die Ergebnisse sind eigene Rechnungen, keine amtlichen Werte.
| Haushalt | CO₂ pro Jahr | Kosten bei 55 €/t (brutto) | Kosten bei 65 €/t (brutto) |
|---|---|---|---|
| Gas, 20.000 kWh | 4,02 t | 263 € | 311 € |
| Gas, 12.000 kWh | 2,41 t | 158 € | 187 € |
| Heizöl, 2.000 Liter | 5,30 t | 347 € | 410 € |
| Wärmepumpe | kein BEHG-CO₂-Preis | 0 € | 0 € |
Rechnung für Gas: 20.000 kWh × 0,201 kg = 4.020 kg = 4,02 t × 55 € = 221 € netto × 1,19 = 263 €.
Zum Vergleich: Die von den Linken beantragten 320 € pro Person hätten für einen Zwei-Personen-Haushalt 640 € im Jahr bedeutet – mehr als doppelt so viel wie die CO₂-Kosten des Gashaushalts. Genau diese Umverteilung findet nicht statt. Was Sie dagegen selbst beeinflussen: den Verbrauch und den Energieträger. Wie sich die Werte für Ihr Haus berechnen und wie Mieter und Vermieter die Kosten teilen, zeigt der CO₂-Rechner 2026.
Wer mit Öl heizt und über einen Wechsel nachdenkt, findet die Zahlen im Vergleich Wärmepumpe vs. Ölheizung.
Strom für Wärmepumpen fällt nicht unter das BEHG; die Emissionen der Kraftwerke sind im europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) erfasst und im Strompreis enthalten.
Was Sie statt auf das Klimageld zu warten tun können
- CO₂-Kosten auf der Heizkostenabrechnung finden. Versorger müssen den CO₂-Anteil ausweisen. Mieter erhalten je nach Gebäudezustand einen Teil vom Vermieter erstattet.
- Verbrauch senken: hydraulischer Abgleich und richtige Heizkurve sind günstige erste Schritte; die Heizungsoptimierung wird von der BAFA mit 15 % gefördert.
- Heizungstausch durchrechnen. Wie eine Wärmepumpe gegenüber einer neuen Gasheizung über 20 Jahre abschneidet – inklusive CO₂-Szenarien –, zeigt Wärmepumpe vs. Gasheizung.
- Neue fossile Heizung nur mit Blick auf die Bio-Treppe kaufen. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz müssen neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Bioanteil nutzen.
Typische Fehler und Fallstricke
- Auf eine Auszahlung warten: Es gibt keinen Termin und kein Gesetz. Planen Sie ohne Klimageld.
- Den CO₂-Preis als fest annehmen: Ab 2028 gilt der ETS2 mit Marktpreis. Rechnen Sie mit Szenarien.
- Die Stromsteuersenkung schon einpreisen: Für Haushalte ist sie nicht beschlossen.
- CO₂-Kosten mit Heizkosten verwechseln: Der CO₂-Preis ist nur ein Teil des Gas- oder Ölpreises.
- Kontodaten an Dritte geben: Angebote, die eine „Registrierung für das Klimageld“ gegen Gebühr versprechen, haben keine Grundlage.
Quellen und Stand
- Deutscher Bundestag: Drittes BEHG-Änderungsgesetz, 15.10.2026
- Bundesregierung: Niedrigere Netzentgelte
- ICAP: EU verschiebt ETS2 um ein Jahr
- BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2026 (Stromsteuer, Preisbestandteile)
- Presseberichte zum Stand des Klimagelds (Stuttgarter Zeitung, 01.11.2025; nord24, 05.04.2026)
Stand: 2. November 2026. Offen: Bundesrat und Verkündung des Dritten BEHG-Änderungsgesetzes; eine Primärquelle der Bundesregierung zum Klimageld-Status liegt nicht vor.




