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  5. Einspeisevergütung 2026: Ende 2027 — so handeln Sie jetzt
Photovoltaik & Speicher•⏱️ 9 Min. Lesezeit•📅 Aktualisiert am 2026-06-09

Einspeisevergütung 2026: Ende 2027 — so handeln Sie jetzt

Die Einspeisevergütung war zwei Jahrzehnte lang das Fundament der deutschen Energiewende. Ab 2027 beginnt jedoch eine Zäsur: Für die ersten PV-Altanlagen läuft die garantierte EEG-Förderung nach 20 Jahren aus. Gleichzeitig erhalten neue Anlagen nur noch einen Bruchteil der früheren Vergütungssätze. Dieser Ratgeber zeigt die aktuellen Vergütungssätze, die Folgen des Förderendes ab 2027 und welche Alternativen sich für Anlagenbetreiber lohnen.

Einspeisevergütung 2026: Ende 2027 — so handeln Sie jetzt – Illustration zum Artikel

📋 Auf einen Blick

  • Einspeisevergütung 2026 für neue PV-Anlagen: 7,91 Cent/kWh bei Einspeisung, 8,11 Cent/kWh bei Teileinspeisung
  • Ab 2027 laufen die ersten 20-jährigen EEG-Förderungen für Altanlagen aus — rund 18.000 MW betroffen
  • Nach dem EEG-Ende: Anschlussvergütung (Marktwert minus Vermarktungskosten), Direktvermarktung oder Energy Sharing
  • Beste Strategie: Eigenverbrauch maximieren, Batteriespeicher nachrüsten, frühzeitig Direktvermarktungsvertrag abschließen

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die aktuellen Einspeisevergütungssätze 2026
  • 2. Das Ende der EEG-Förderung für Altanlagen: Was ab 2027 passiert
  • 3. Vergleich: EEG-Vergütung damals vs. heute
  • 4. Option 1: Eigenverbrauch maximieren
  • 5. Option 2: Direktvermarktung
  • 6. Option 3: Energy Sharing — die Zukunft ab 2027?
  • 7. Handlungsplan: Was Sie je nach Anlagenalter tun sollten
  • 8. Zusammenfassung

Die aktuellen Einspeisevergütungssätze 2026

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) regelt die Vergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen. Die Sätze sinken jedes halbe Jahr um 1 % (gesetzlich festgelegte Degression). Für das erste Halbjahr 2026 gelten folgende Werte:

Volleinspeisung (gesamter Strom geht ins Netz)

  • Bis 10 kWp: 12,73 Cent/kWh
  • Bis 40 kWp: 12,32 Cent/kWh
  • Bis 100 kWp: 10,95 Cent/kWh

Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch + Netzeinspeisung des Überschusses)

  • Bis 10 kWp: 7,91 Cent/kWh
  • Bis 40 kWp: 7,66 Cent/kWh
  • Bis 100 kWp: 5,78 Cent/kWh

Wichtig: Diese Sätze gelten für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Wenn Sie Ihre PV-Anlage also im Juni 2026 in Betrieb nehmen, erhalten Sie die festgelegte Vergütung bis Dezember 2046 — garantiert.

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Das Ende der EEG-Förderung für Altanlagen: Was ab 2027 passiert

Die ersten PV-Anlagen gingen im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ans Netz. Ihre garantierte EEG-Vergütung von damals rund 50 Cent/kWh läuft 20 Jahre später aus — beginnend ab 2027. In den folgenden Jahren verlieren jedes Jahr etwa 1.500 bis 2.000 Megawatt installierter PV-Leistung ihren Anspruch auf die feste Vergütung.

Bis 2032 werden insgesamt rund 18.000 MW PV-Altanlagen aus der EEG-Förderung fallen. Das betrifft Hunderttausende von Hausbesitzern.

Was passiert konkret nach 20 Jahren?

Der Gesetzgeber hat im EEG 2023 eine Anschlussregelung geschaffen. Nach Ablauf der 20 Jahre erhalten Sie:

  1. Anschlussvergütung für kleine Anlagen (bis 100 kWp): Ihr Netzbetreiber muss den Strom weiterhin abnehmen und vergüten. Die Höhe richtet sich nach dem Jahresmarktwert für Solarstrom abzüglich der Vermarktungskosten. Im Jahr 2026 liegt dieser Wert bei etwa 4 bis 6 Cent/kWh — also deutlich unter der bisherigen EEG-Vergütung.
  1. Kein Anspruch auf Volleinspeisevergütung: Die hohen ursprünglichen Sätze (z.B. 50 Cent/kWh aus dem Jahr 2000) werden nicht fortgeschrieben. Es gilt nur die Anschlussregelung.
  1. Messstellenbetrieb bleibt beim Netzbetreiber: Sie müssen den Zähler nicht tauschen oder aufwendige Technik installieren. Der Netzbetreiber regelt die Weiterführung.

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Vergleich: EEG-Vergütung damals vs. heute

Jahr EEG-Vergütung (bis 10 kWp) Anmerkung
2000 ca. 50 Cent/kWh Erste EEG-Förderperiode
2010 ca. 25 Cent/kWh Starke Degression
2020 ca. 9,5 Cent/kWh EEG-Novelle 2017
2026 7,91 Cent/kWh Überschusseinspeisung
Ab 2027 (Altanlagen) ~4–6 Cent/kWh Nur noch Anschlussvergütung

Der Unterschied zwischen 50 Cent (2000) und 5 Cent (nach 2027) macht deutlich, warum viele Betreiber ihre Strategie überdenken müssen.

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Option 1: Eigenverbrauch maximieren

Da die Einspeisevergütung immer weniger rentabel ist, wird der Eigenverbrauch zum entscheidenden Wirtschaftlichkeitsfaktor. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart den Netzbezugspreis von rund 30 bis 35 Cent/kWh — das ist etwa vier- bis fünfmal mehr als die Einspeisevergütung.

So steigern Sie Ihren Eigenverbrauch:

  • Batteriespeicher nachrüsten: Ein Stromspeicher erhöht den Autarkiegrad von 30 % auf 70–80 %. Moderne LiFePO4-Speicher kosten 2026 etwa 400–550 €/kWh und amortisieren sich innerhalb von 8 bis 12 Jahren.
  • Wärmepumpe mit PV koppeln: Eine Wärmepumpe wandelt überschüssigen Solarstrom in Heizwärme und Warmwasser. Der Eigenverbrauch kann so auf über 85 % steigen.
  • E-Auto laden: Mit einer Wallbox für PV-Überschussladen wird das Elektroauto quasi zum zweiten Speicher. Intelligente Wallboxen erkennen den Solarüberschuss automatisch.

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Option 2: Direktvermarktung

Seit dem EEG 2014 müssen größere Anlagen (ab 100 kWp) den Strom direkt vermarkten. Doch auch Kleinanlagen können freiwillig in die Direktvermarktung wechseln — und das lohnt sich besonders für Altanlagen mit auslaufender EEG-Förderung.

So funktioniert Direktvermarktung

Ein Direktvermarkter verkauft Ihren Solarstrom an der Strombörse und zahlt Ihnen monatlich den Erlös abzüglich einer Gebühr. Der große Vorteil: Sie bekommen den tatsächlichen Börsenpreis, der bei starker Sonneneinstrahlung zwar niedrig sein kann, aber zu Hochpreiszeiten (morgens, abends, Winter) deutlich über der EEG-Vergütung liegt.

  • Marktwert Solarstrom 2026: Im Jahresdurchschnitt liegen die Börsenpreise für Solarstrom bei etwa 6 bis 10 Cent/kWh, je nach Monat und Tageszeit.
  • Vorteil: Keine Deckelung, Beteiligung an Preisspitzen.
  • Nachteil: Monatlich schwankende Erlöse, Vermarktungskosten von ca. 0,3–0,5 Cent/kWh.

Für wen lohnt sich Direktvermarktung?

  • Altanlagenbesitzer nach EEG-Ende, die mehr als die Anschlussvergütung (4–6 Cent) erzielen wollen.
  • Betreiber mit großer Anlage (>30 kWp), da die höhere Strommenge die Vermarktungskosten relativiert.
  • Besitzer einer Wärmepumpe oder eines E-Autos, die den Strom vorrangig selbst verbrauchen und nur Überschüsse vermarkten.

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Option 3: Energy Sharing — die Zukunft ab 2027?

Mit dem EEG 2023 wurde das Konzept des Energy Sharing gesetzlich eingeführt. Energy Sharing erlaubt es, Solarstrom innerhalb einer Nachbarschaft oder Gemeinde direkt zu teilen — ohne Umweg über den Netzbetreiber.

So funktioniert Energy Sharing

  • Mehrere Parteien schließen sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammen.
  • Der produzierte Strom wird über das öffentliche Netz an die Mitglieder geliefert, aber innerhalb einer Viertelstunde bilanziell verrechnet.
  • Die teilnehmenden Verbraucher zahlen einen vereinbarten Preis pro kWh — meist deutlich unter dem Marktpreis.
  • Energy Sharing ist technisch ab 2027 durch Smart Meter flächendeckend möglich.

Vorteile für Altanlagenbesitzer

  • Sie erzielen einen höheren Erlös als mit der Anschlussvergütung (ca. 8–12 Cent/kWh sind realistisch).
  • Sie werden unabhängiger vom Börsenpreis.
  • Sie leisten einen Beitrag zur lokalen Energiewende.

Rechtlicher Status 2026: Die konkrete Verordnung für Energy Sharing wird derzeit vom BMWK erarbeitet. Eine Umsetzung ist für 2027/2028 zu erwarten. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um sich mit Nachbarn zu vernetzen und eine Bürgerenergiegesellschaft vorzubereiten. Wie Energy Sharing ab 2026 konkret funktioniert und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie in unserem detaillierten Ratgeber.

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Handlungsplan: Was Sie je nach Anlagenalter tun sollten

Ihre Anlage läuft 2027–2028 aus der EEG-Förderung

  1. Sofort Eigenverbrauch prüfen: Messen Sie Ihr aktuelles Verbrauchsprofil. Kann eine Wärmepumpe, ein Speicher oder ein E-Auto den Eigenverbrauch steigern?
  2. Direktvermarkter vergleichen: Holen Sie Angebote von mindestens drei Direktvermarktern ein (z.B. sonnen, LichtBlick, Next Kraftwerke).
  3. Energy Sharing vorbereiten: Sprechen Sie mit Nachbarn über eine gemeinsame Bürgerenergiegesellschaft. Klären Sie den Netzverknüpfungspunkt.
  4. Zählertausch auf Smart Meter: Falls noch nicht geschehen, beantragen Sie beim Messstellenbetreiber den Einbau eines Smart Meters. Ab 2027 ist dies Pflicht.

Ihre Anlage wurde 2023–2026 installiert

  • Sie haben noch 17–20 Jahre EEG-Förderung. Kein akuter Handlungsdruck.
  • Trotzdem lohnt es sich, den Eigenverbrauch zu erhöhen — Speicher und Wärmepumpe amortisieren sich schneller als die Einspeisevergütung zu warten.
  • Die PV-Anlage amortisiert sich durch Eigenverbrauch in 8–12 Jahren statt allein über EEG-Vergütung.

Sie planen eine neue PV-Anlage 2026

  • Volleinspeisung mit 12,73 Cent/kWh garantieren: Wenn Sie ausschließlich einspeisen wollen, lohnt sich der Bau ab 10 kWp — dann erhalten Sie für die gesamte Anlage die höheren Sätze. Unser PV-Kaufratgeber 2026 zeigt aktuelle Preise und häufige Fehler beim Anlagenkauf.
  • Kombination mit Speicher und Wärmepumpe einplanen: Die maximale Rendite erzielen Sie mit Eigenverbrauch + Speicher + Wärmepumpe als Verbraucher.
  • Nullsteuersatz (0 % MwSt.) nutzen: Aktuell fällt beim Kauf einer PV-Anlage keine Mehrwertsteuer an. Die aktuellen PV-Förderprogramme wie KfW 270 bieten zudem zinsgünstige Kredite.

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Zusammenfassung

Die Einspeisevergütung 2026 beträgt für neue PV-Anlagen 7,91 Cent/kWh (Überschusseinspeisung bis 10 kWp). Ab 2027 beginnt das Auslaufen der garantierten EEG-Förderung für Altanlagen — rund 18.000 MW PV-Leistung sind bis 2032 betroffen. Nach dem EEG-Ende erhalten Sie nur noch eine Anschlussvergütung von etwa 4–6 Cent/kWh.

Die beste Strategie: Maximieren Sie den Eigenverbrauch durch Batteriespeicher, Wärmepumpe oder E-Auto. Prüfen Sie die Direktvermarktung und bereiten Sie sich auf Energy Sharing vor. Wer jetzt handelt, kann den Wegfall der EEG-Förderung mehr als ausgleichen und seine Solarrendite sogar steigern.

Noch ein aktueller Trend: Negative Strompreise 2026 führen zeitweise zum kompletten Vergütungsausfall — ein weiteres Argument, den Eigenverbrauch zum primären Renditetreiber zu machen.

❓ Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp erhalten Sie 7,91 Cent/kWh, bei Volleinspeisung 12,73 Cent/kWh. Die Sätze sind für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme garantiert.

Genau 20 Jahre nach der Inbetriebnahme plus das Inbetriebnahmejahr. Beispiel: Inbetriebnahme Juni 2007 → Förderende Dezember 2027. Das genaue Datum finden Sie auf Ihrer Abrechnung des Netzbetreibers.

Sie erhalten die gesetzliche Anschlussvergütung, die sich am Jahresmarktwert für Solarstrom abzüglich Vermarktungskosten orientiert. 2026 liegt dieser Wert bei etwa 4–6 Cent/kWh. Alternativ können Sie in die Direktvermarktung wechseln.

Ja, Energy Sharing kann finanziell attraktiver sein als die Anschlussvergütung. Sie können mit Nachbarn einen Preis von 8–12 Cent/kWh vereinbaren. Die rechtlichen Voraussetzungen werden derzeit geschaffen — mit einer Umsetzung ist 2027/2028 zu rechnen.

Nicht zwingend. Der Netzbetreiber führt den Messstellenbetrieb fort. Allerdings wird ab 2027 der Einbau eines Smart Meters für Anlagen ab 7 kWp Pflicht. Lassen Sie sich vom Messstellenbetreiber beraten.

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