Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht 2027 vor mehreren richtungsweisenden Änderungen. Während der Klimabonus von 20 % noch bis Ende 2028 in voller Höhe erhalten bleibt, drohen durch die Haushaltskrise der Jahre 2025/2026 und die politische Neuausrichtung nach der Bundestagswahl Kürzungen und strengere Auflagen. Grundlage bleibt die [KfW 458 Heizungsförderung](/foerderung/kfw-458-heizungsfoerderung) mit bis zu 70 % Zuschuss. Der Ratgeber zeigt, was auf Hausbesitzer zukommt und warum 2026 das entscheidende Jahr zum Handeln ist.
Entgegen vieler Befürchtungen bleibt der Klimabonus (Geschwindigkeitsbonus) zunächst unverändert. Die gesetzlich festgelegte Degression sieht wie folgt aus:
| Zeitraum | Klimabonus | Änderung gegenüber Vorperiode |
|---|---|---|
| Bis 31.12.2028 | 20 % | – |
| 01.01.2029 – 31.12.2030 | 17 % | −3 Prozentpunkte |
| 01.01.2031 – 31.12.2032 | 14 % | −3 Prozentpunkte |
| 01.01.2033 – 31.12.2034 | 11 % | −3 Prozentpunkte |
| Ab 01.01.2035 | Kürzung erwartet | Weitere Absenkung wahrscheinlich |
Das bedeutet für Hausbesitzer: Wer noch bis Ende 2028 seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, erhält den vollen Klimabonus von 20 %. Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Bei einem typischen Sanierungsvolumen von 30.000 € sind das 900 € weniger Zuschuss pro Stufe.
Die Haushaltskrise des Bundes hat auch vor der BEG nicht Halt gemacht:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Februar 2026 von der schwarz-roten Koalition grundlegend reformiert:
Die von der schwarz-roten Koalition im Mai 2026 beschlossene Abschaffung der 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen wurde mit dem GModG umgesetzt. Stattdessen sind wieder alle Heizungsarten – auch reine Öl- und Gasheizungen – erlaubt. Ab 2029 gilt eine Bio-Treppe (10 % klimafreundliche Brennstoffe, aufwachsend auf 100 % bis 2045). Die BEG-Förderung für Wärmepumpen bleibt bis mindestens 2029 gesichert.
Städte und Gemeinden müssen bis spätestens 30. Juni 2026 (Großstädte über 100.000 Einwohner) bzw. 30. Juni 2028 (kleinere Gemeinden) verbindliche Wärmepläne vorlegen. In Gebieten mit geplantem Fernwärmeausbau könnte der Einbau einer Wärmepumpe wirtschaftlich weniger attraktiv sein.
Die geforderte Jahresarbeitszahl (JAZ) für Wärmepumpen könnte von 3,0 auf 3,5 oder höher angehoben werden. Das würde bedeuten, dass nur noch hocheffiziente Modelle mit guter Planung förderfähig wären.
Die schwarz-rote Koalition hat im Februar 2026 die Weichen neu gestellt. Der Gesetzesentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz soll bis Ostern 2026 vorliegen und bis Juli 2026 in Kraft treten. Aus heutiger Sicht sind folgende Entwicklungen absehbar:
Die Unsicherheit über die künftige Förderung verunsichert viele Hausbesitzer. Unsere klare Empfehlung:
Die BEG-Förderung 2027 bringt mehr Unsicherheiten als Verbesserungen. Der Klimabonus sinkt zwar erst ab 2029 – doch die Haushaltslage und die politische Neuausrichtung könnten die Förderlandschaft früher als erwartet verändern. Wer seine Sanierung noch 2026 plant und den Antrag stellt, sichert sich die maximalen Fördersätze.
Das im Mai 2026 vom Bundeskabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte GEG ab. Die starre 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen wurde gestrichen und durch eine flexible „Bio-Treppe" ersetzt. Für Hausbesitzer bedeutet das mehr Freiheit bei der Heizungswahl — aber auch: Wer jetzt auf fossile Brennstoffe setzt, muss steigende CO₂-Kosten und höhere Biokraftstoff-Beimischungen einplanen. Die Wärmepumpe bleibt die wirtschaftlich und ökologisch beste Wahl, insbesondere in Kombination mit einer PV-Anlage.
Das BMWK hat im April 2026 ein Eckpunktepapier zur BEG-Reform 2027 veröffentlicht:
Die Fördersätze sind 2026 auf Rekordniveau. Es gibt KEINE Anzeichen, dass sie 2027 steigen werden. Im Gegenteil: Haushaltskürzungen könnten zu einer Reduzierung führen. Wer jetzt saniert, sichert sich das aktuelle hohe Niveau. Familien, die neu bauen oder kaufen, profitieren vom KfW-300-Programm mit zinsgünstigen Darlehen bis 270.000 €.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer 2026 saniert, profitiert von historisch hohen Fördersätzen und Planungssicherheit bis mindestens Ende 2027 — danach wird die Förderlandschaft ungewisser.
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