Stromnetzentgelte 2026: Senkung und regionale Preise

Die Stromnetzentgelte sind 2026 gesunken, weil der Bund die Übertragungsnetze mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst: Laut BDEW liegt ihr Anteil am Haushaltsstrompreis jetzt bei durchschnittlich 9,2 ct/kWh, 1,7 ct weniger als 2025. Wie viel Sie zahlen, hängt aber stark davon ab, wo Sie wohnen – jeder Verteilnetzbetreiber hat eigene Preise. Hier sehen Sie, woraus sich Ihr Strompreis zusammensetzt, wo Sie Ihr Netzentgelt finden und wie Sie es mit einer Wärmepumpe oder Wallbox nach § 14a EnWG senken.

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Inhaltsverzeichnis

Woraus sich der Strompreis 2026 zusammensetzt

Die BDEW-Strompreisanalyse vom Oktober 2026 nennt für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch (Neukundentarife) einen Durchschnittspreis von 37,3 ct/kWh. Das Statistische Bundesamt kommt für alle Haushalte im ersten Halbjahr 2026 auf 37,97 ct/kWh, 6,4 % weniger als im zweiten Halbjahr 2025.

Bestandteil (BDEW 2026) ct/kWh
Beschaffung und Vertrieb 15,4
Netzentgelte 9,2
Steuern, Abgaben, Umlagen gesamt 12,6
davon Mehrwertsteuer 5,95
davon Stromsteuer 2,05
davon Konzessionsabgabe 1,666
davon Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559
davon Offshore-Netzumlage 0,941
davon KWKG-Umlage 0,446

2025 lag der Netzentgeltanteil bei etwa 10,9 ct/kWh. Die Netzentgelte sind damit nach der Beschaffung der zweitgrößte Einzelposten.

Warum die Netzentgelte 2026 gesunken sind

Der Bund zahlt 2026 einen Zuschuss von 6,5 Mrd. € zu den Übertragungsnetzentgelten. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung für einen Haushalt mit 3.500 kWh auf rund 100 € im Jahr. Die beiden Zahlen messen Unterschiedliches: Die Regierung beziffert den Effekt des Zuschusses, der BDEW die Veränderung des durchschnittlichen Netzentgeltanteils insgesamt, in die auch die Entwicklung der Verteilnetzentgelte einfließt.

Für 2027 bis 2029 sind laut Regierungsplanung jeweils 5,525 Mrd. € aus dem Klima- und Transformationsfonds vorgesehen. Der Haushalt 2027 war bei Redaktionsschluss nicht endgültig beschlossen.

Außerdem ist die Gasspeicherumlage zum 01.01.2026 entfallen. Die Stromsteuer wurde nur für Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft auf 0,05 ct/kWh (EU-Mindestsatz) gesenkt. Für Haushalte bleibt sie bei 2,05 ct/kWh; eine Senkung ist angekündigt, aber weder beschlossen noch finanziert. Ein Klimageld als Ausgleich für den CO₂-Preis gibt es ebenfalls nicht – siehe Klimageld 2026.

Warum Netzentgelte regional so unterschiedlich sind

Netzentgelte legt jeder Netzbetreiber für sein Gebiet fest, unter Aufsicht der Bundesnetzagentur bzw. der Landesregulierungsbehörden. Unterschiede entstehen unter anderem durch:

  • Netzlänge pro Kunde: In dünn besiedelten Regionen verteilen sich die Kosten für Leitungen auf weniger Anschlüsse.
  • Ausbau für erneuerbare Energien: Regionen mit viel Wind- und Solarstrom mussten ihre Netze stärker ausbauen.
  • Alter und Investitionsbedarf des Netzes.

Wie stark die Preise auseinanderliegen, zeigt ein Beispiel aus den Preisblättern 2026 (zitiert nach dem Fachportal 42watt): Die pauschale Netzentgelt-Ermäßigung für Wärmepumpen nach Modul 1 beträgt bei Bayernwerk 122,13 €, bei den Stadtwerken München 137,74 €, bei Netze BW 147,56 € und bei Westnetz 165,05 € brutto pro Jahr.

So finden Sie Ihr Netzentgelt: Ihr Netzbetreiber steht auf der Stromrechnung. Auf seiner Website finden Sie das Preisblatt mit Arbeitspreis (ct/kWh) und Grundpreis (€/Jahr) sowie den Werten für § 14a.

§ 14a EnWG: Günstigere Netzentgelte für Wärmepumpe und Wallbox

Seit 01.01.2024 in Betrieb genommene Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimageräte und Speicher mit mehr als 4,2 kW Leistung sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei Netzengpässen vorübergehend drosseln – auf mindestens 4,2 kW je Gerät. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt (BNetzA):

Modul So funktioniert es Voraussetzung
Modul 1 jährliche Pauschale, BNetzA-Rahmen 110–190 € kein separater Zähler nötig
Modul 2 Arbeitspreis-Netzentgelt um 60 % reduziert, kein Netzentgelt-Grundpreis für diesen Zähler separater Zähler für das Gerät
Modul 3 zeitvariables Netzentgelt (Hoch-, Standard-, Niedrigtarif) seit 01.04.2025 nur zusammen mit Modul 1, intelligentes Messsystem

Ein intelligentes Messsystem für ein § 14a-Gerät kostet Sie als Anschlussnutzer höchstens 50 € pro Jahr (§ 30 MsbG). Mehr dazu im Ratgeber Smart-Meter-Pflicht.

Rechenbeispiel (Annahmen: Haushalt 3.500 kWh; Wärmepumpe zusätzlich 5.000 kWh; Arbeitspreis-Netzentgelt A = 9,2 ct/kWh als Näherung)

Haushaltsstrom: 3.500 kWh × 9,2 ct = 322 € Netzentgeltanteil. Mit dem Wert von 2025 (10,9 ct) wären es 381,50 € gewesen – 59,50 € weniger.

Wärmepumpe, Modul 1: Ermäßigung je nach Netzbetreiber, im Beispiel 122 bis 165 € pro Jahr.

Wärmepumpe, Modul 2: 5.000 kWh × 9,2 ct × 60 % = 276 € weniger Netzentgelt, abzüglich der Kosten für den zweiten Zähler.

Faustregel: Modul 2 lohnt sich gegenüber Modul 1, wenn 0,6 × A × WP-Verbrauch größer ist als Pauschale plus Zusatzkosten des zweiten Zählers. Wichtig: 9,2 ct ist ein Durchschnitt aller Netzentgeltbestandteile. Ihr tatsächlicher Arbeitspreis steht im Preisblatt und liegt oft darunter – rechnen Sie mit Ihrem Wert neu. Wie Sie den Verbrauch Ihrer Wärmepumpe schätzen, zeigt der Ratgeber Stromverbrauch der Wärmepumpe berechnen.

Mit diesen Zahlen verschiebt sich auch der Vergleich Wärmepumpe vs. Fernwärme weiter zugunsten der Wärmepumpe.

Schritt für Schritt: Netzentgelt senken

  1. Netzbetreiber und Preisblatt heraussuchen.
  2. Prüfen, ob Ihr Gerät unter § 14a fällt (Inbetriebnahme ab 2024, über 4,2 kW).
  3. Modul wählen: Ohne zweiten Zähler Modul 1, mit zweitem Zähler ggf. Modul 2 durchrechnen.
  4. Modul 3 prüfen, wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist und Sie die Wärmepumpe zeitlich steuern können.
  5. Stromtarif vergleichen: Das reduzierte Netzentgelt muss im Tarif ankommen. Nachweis in der Rechnung.
  6. Belege aufbewahren: Stromkosten sind nicht steuerlich absetzbar, Wartungs- und Elektrikerarbeiten unter Umständen schon – siehe Steuererklärung mit PV und Wärmepumpe.

Typische Fehler und Fallstricke

  1. Durchschnittswerte für den eigenen Tarif halten: 9,2 ct ist ein Bundesdurchschnitt; regional sind die Abweichungen groß.
  2. Stromsteuersenkung einrechnen: Für Haushalte nicht beschlossen.
  3. Modul nicht aktiv wählen: Prüfen Sie, welches Modul Ihnen zugeordnet ist, und rechnen Sie die Alternative durch.
  4. Bestandsgeräte vor 2024 umstellen, ohne zu rechnen: Der Wechsel in die neuen Regeln ist freiwillig und nicht umkehrbar.
  5. Zweiten Zähler vergessen: Modul 2 funktioniert nur mit getrennter Messung; der Umbau des Zählerschranks kostet extra.

Quellen und Stand

Stand: 2. November 2026. Offen: Haushalt 2027 (Zuschuss 5,525 Mrd. €), Stromsteuer für Haushalte.

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Im Bundesdurchschnitt machen sie laut BDEW 9,2 ct/kWh des Haushaltsstrompreises aus, 1,7 ct weniger als 2025. Der genaue Wert hängt von Ihrem Netzbetreiber ab und steht in dessen Preisblatt.

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