THG-Quote 2026: Einfach erklärt — 100–400 € für Ihr E-Auto

100 bis 400 Euro einfach so — jedes Jahr, nur für den Besitz eines Elektroautos. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist aber Realität und nennt sich THG-Quote. Dahinter steckt die Treibhausgasminderungsquote: Mineralölfirmen müssen ihre CO₂-Emissionen kompensieren, und E-Auto-Besitzer verkaufen ihre Emissionsersparnis an diese Firmen. Der Staat hat diesen Markt geschaffen — und jeder E-Auto-Halter kann mitmachen. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie in 5 Minuten Ihre THG-Quote beantragen und welcher Anbieter am meisten zahlt.

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Inhaltsverzeichnis

Die THG-Quote 2026: Gesetzliche Grundlagen und Marktentwicklung

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument der Bundesregierung, das im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 37a BImSchV) verankert ist. Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe wie Diesel und Benzin in Deutschland in Verkehr bringen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Emissionen Jahr für Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu senken.

Verfehlen die Mineralölkonzerne diese Minderungsziele, drohen ihnen empfindliche Strafzahlungen von mehreren hundert Euro pro Tonne CO₂. Um diese Strafen abzuwenden, dürfen die Konzerne emissionsfreie Strommengen von Haltern reiner Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV) aufkaufen. Fahrer von Elektroautos können so jedes Jahr bares Geld mit ihrem Fahrzeugschein verdienen – völlig unabhängig davon, ob sie zu Hause an der eigenen Wallbox laden oder das E-Auto ohne eigene Wallbox öffentlich laden.

Die Marktentwicklung 2022 bis 2026: Warum die Quotenpreise schwankten

Die Höhe der THG-Prämie unterlag in den vergangenen Jahren dramatischen Marktverwerfungen:

Jahr Durchschnittliche Prämie (Auszahlung) Gesetzliche Minderungsvorgabe Wesentliche Markttreiber und Hintergründe
2022 350–420 € 7,0 % Hohe Nachfrage der Quotenverpflichteten, Einführung des E-Auto-Handels
2023 250–320 € 8,0 % Zunehmende Marktsättigung, erste Importe von Biokraftstoffen
2024 80–120 € 9,25 % Marktkollaps: Massive Betrugsvorwürfe bei chinesischen UER-Zertifikaten
2025 85–130 € 10,5 % Gesetzliche Bereinigung, Bundesumweltministerium stoppt Falschzertifikate
2026 90–180 € 12,0 % Deutliche Erholung durch verschärfte Quotenpflicht und Ausschluss von Fake-Biodiesel

Der UER-Betrugsskandal und die Marktreinigung 2025/2026

Dass die THG-Prämie im Jahr 2024 von einst über 400 Euro auf unter 100 Euro abstürzte, lag an einem gravierenden Regulierungsskandal: Mineralölkonzerne hatten in großem Stil zweifelhafte Zertifikate für angebliche Upstream-Emissionsminderungen (UER-Projekte) in chinesischen Ölraffinerien eingereicht. Diese gefälschten Zertifikate fluteten den deutschen Markt und ließen die Nachfrage nach echten Stromquoten aus Elektroautos einbrechen.

Nach Klagen von Verbänden und Intervention des Bundestages wurden die UER-Anrechnungen zum 1. Januar 2025 endgültig gestoppt. Da gleichzeitig die gesetzliche Minderungsquote im Jahr 2026 auf 12,0 Prozent angehoben wurde, ziehen die Zertifikatspreise an den Handelsbörsen wieder deutlich an.

Die Auszahlungsmodelle im Vergleich: Fix-Prämie vs. Flex-Prämie

Da private E-Mobilisten ihre Quote nicht einzeln beim Umweltbundesamt (UBA) einreichen können, übernehmen gewerbliche THG-Quotendienstleister (Pooling-Anbieter) die Bündelung und Vermarktung. Dabei stehen im Jahr 2026 drei typische Vertragsmodelle zur Auswahl:

Auszahlungsmodell Typische Auszahlungshöhe 2026 Auszahlungsdauer Risiko für den E-Autofahrer Für wen geeignet?
Garantierte Sofort-Prämie (Fix) 80–110 € 24 bis 72 Stunden Kein Risiko: Geld fließt sofort, unabhängig vom Börsenkurs Ungeduldige Halter, die kein Marktrisiko eingehen wollen
Variable Flex-Prämie (Marktmodell) 120–180 € 3 bis 5 Monate (nach UBA-Zertifizierung) Marktrisiko: Erlös hängt vom Zertifikatspreis zum Verkaufszeitpunkt ab Renditeoptimierer, die auf steigende Quotenpreise spekulieren
Lade-Guthaben / Sachwert-Modelle 110–190 € (in Ladestrom oder Gutscheinen) 2 bis 4 Wochen Bindung an bestimmten Ladekartenanbieter (z. B. EnBW, Maingau) Vielfahrer, die das Guthaben an Schnellladesäulen abfahren
Spendenmodell (Klima-Beitrag) 100 % Weiterleitung (ca. 130–170 €) Nach Zertifizierung Anbieter spendet den Erlös an zertifizierte Aufforstungs- oder Solarprojekte Ökologisch engagierte Fahrer

Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie 2026?

Der gesetzliche Anspruch auf die THG-Quote ist an klare Kriterien geknüpft:

  1. Reine Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV): Zugelassen sind alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge).
  2. E-Roller und E-Motorräder: Elektrische Leichtkrafträder und Motorräder der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e sind förderfähig, sofern sie über eine offizielle Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen (freiwillige Zulassung für 50er-Roller ist seit der Reform 2023 leider ausgeschlossen).
  3. Ausschlusskriterien: Plug-in-Hybride (PHEV), Gasfahrzeuge und Verbrenner sind nicht antragsberechtigt, da sie fossile Kraftstoffe verbrennen können.

Der Antragsteller muss als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sein. Ob das Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast ist, spielt keine Rolle – maßgeblich ist allein der Name im Fahrzeugschein. Bei Leasingfahrzeugen steht die Prämie dem Leasingnehmer zu, es sei denn, im Leasingvertrag wurde die Abtretung an die Leasinggesellschaft ausdrücklich vereinbart.

Der Ablauf der Beantragung: Schritt für Schritt

Die Beantragung der THG-Quote im Jahr 2026 erfordert lediglich rund fünf Minuten Arbeitsaufwand:

  1. Fahrzeugschein fotografieren: Fotografieren Sie die Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I gut lesbar ab.
  2. Anbieter auswählen: Wählen Sie anhand der aktuellen Konditionen einen seriösen Vermittler aus (z. B. Elektrovorteil, Carbonify, Geld-für-eAuto oder Ihren Energieversorger).
  3. Dokument hochladen: Laden Sie das Foto des Fahrzeugscheins hoch und tragen Sie Ihre IBAN für die Auszahlung ein.
  4. Zertifizierung durch das UBA: Der Anbieter fasst Tausende Fahrzeugscheine zu einem Pool zusammen und reicht diesen gebündelt beim Umweltbundesamt (UBA) ein. Die behördliche Prüfung dauert in der Regel 8 bis 16 Wochen.
  5. Gutschrift auf dem Girokonto: Nach erfolgreicher Zertifizierung und Verkauf der Quote an die Mineralölwirtschaft wird der vereinbarte Betrag automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen.

B2C Privatvermarktung vs. Gewerbliches Flottenpooling

Warum können Privatpersonen ihre THG-Quote nicht direkt beim Umweltbundesamt (UBA) einreichen? Die folgende Tabelle verdeutlicht die administrative Trennung zwischen Einzelhaltern und gewerblichen Quoten-Poolern:

Kriterium Private Selbsteinreichung beim UBA THG-Quotenvermittler (B2C-Plattform) Gewerbliches Flotten-Pooling (B2B)
Zulässigkeit nach 38. BImSchV Gesetzlich ausgeschlossen; UBA akzeptiert keine Einzelanträge Bündelt tausende Privatkunden zu einem Großkontingent Spezialisiert auf Fuhrparks, Flotten & Gewerbebetriebe
Mindestmenge zur Veräußerung Mineralölkonzerne kaufen erst ab Tranchen von >1.000 MWh Keine Mindestmenge für den Endkunden (ab 1 Fahrzeug) Mindestflottengröße meist ab 5 bis 20 Fahrzeugen
Prüf- und Datenaufwand Unverhältnismäßig hoch für Behörden Voll digitalisierter OCR-Scan des Fahrzeugscheins API-Schnittstellen für Fuhrparkmanagementsysteme
Steuerliche Behandlung Privat: Steuerfrei Privat: Steuerfrei (§ 22 Nr. 3 EStG greift nicht) Betriebseinnahme (umsatzsteuerpflichtig 19 % USt.)
Auszahlungsformate Keine Auszahlung möglich Fix-Prämie, Flex-Prämie oder Ladeguthaben Verhandelte Festpreise pro Megawattstunde oder Fahrzeug

Gewerbliche Flotten und Dienstwagen: Besonderheiten 2026

Für Unternehmen, Handwerksbetriebe und Flottenbetreiber ist die THG-Quote ein lukrativer Zusatzertrag, der die Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership, TCO) des Fuhrparks spürbar senkt:

  • Einnahmen als Betriebseinnahme: Die THG-Prämie für gewerblich genutzte E-Autos unterliegt der regulären Ertragsteuer und muss in der Buchhaltung als sonstige betriebliche Einnahme verbucht werden. Auf den Auszahlungsbetrag fällt die reguläre Umsatzsteuer von 19 Prozent an.
  • Eigene Ladeinfrastruktur vermarkten: Betreibt ein Unternehmen öffentlich zugängliche Ladesäulen auf dem Firmengelände (z. B. für Kunden oder Besucher nach Ladesäulenverordnung LSV), kann nicht nur die Fahrzeugquote, sondern auch die tatsächlich abgegebene Strommenge der Ladesäule über die THG-Quote vermarktet werden. Dies bringt pro Kilowattstunde Ladestrom zusätzliche 3 bis 6 Cent Ertrag.
  • Mitarbeiter-Dienstwagen: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, steht die THG-Quote im Zweifel dem Arbeitgeber als Fahrzeughalter zu. Einige Arbeitgeber leiten die Prämie jedoch als steuerfreien Sachbezug (bis zu 50 Euro monatlich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) an den Mitarbeiter weiter.

Fristen und Fallstricke 2026

  • Stichtag 15. November: Das Umweltbundesamt nimmt Anträge für das laufende Kalenderjahr nur bis zum 15. November an. Wer seinen Fahrzeugschein erst im Dezember einreicht, verliert den Anspruch für das aktuelle Jahr unwiederbringlich.
  • Einreichung nur einmal pro Kalenderjahr: Die THG-Quote kann für jedes Fahrzeug exakt einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Kaufen Sie im Jahresverlauf ein gebrauchtes E-Auto, dessen Vorbesitzer die Quote für das laufende Jahr bereits eingelöst hat, können Sie die Prämie erst im darauffolgenden Jahr beantragen.
  • Kombinierbarkeit: Die THG-Quote kann uneingeschränkt mit allen anderen Förderprogrammen kombiniert werden – von der KfW-458-Förderung für Wärmepumpen bis zur Förderung privater Wallboxen und dem PV-Überschussladen.
  • Steuerfreiheit für Privatpersonen: Nach verbindlicher Weisung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind THG-Prämien für privat genutzte Elektrofahrzeuge zu 100 Prozent einkommensteuerfrei. Es greift keine Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG. Bei Dienstwagen oder Firmenfahrzeugen gehört die Prämie hingegen zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen.

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Wenn das Elektrofahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist und privat genutzt wird, ist die THG-Prämie nach Vorgabe des Bundesfinanzministeriums vollkommen steuerfrei. Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen oder Firmenwagen zählt die Prämie zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen.

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