In Deutschland gilt ein Flickenteppich unterschiedlicher Solarpflichten. Während einige Bundesländer bereits eine harte PV-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen vorschreiben, haben andere noch keine Regelung. Das GModG sieht ab 2030 eine bundesweite Solarpflicht vor. Dieser Leitfaden verschafft den Überblick über alle 16 Bundesländer.
Die Photovoltaik-Pflicht (auch Solarpflicht genannt) ist in Deutschland Ländersache. Der Bund hat bislang keine einheitliche Regelung geschaffen, sodass jedes Bundesland eigene Gesetze erlassen hat. Das führt zu einem Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen, Stichtagen und Sanktionen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht in § 106 erstmals eine bundesweite Solarpflicht vor – allerdings erst ab 2030 und nur für Neubauten. Bis dahin gelten die Landesregelungen.
Die Solarpflicht betrifft in der Regel:
Die folgenden Bundesländer haben eine verbindliche Solarpflicht für Neubauten und teilweise für Dachsanierungen erlassen:
| Bundesland | Neubau | Dachsanierung | Parkplätze | Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ✅ Ja | ✅ Ja (ab 2023) | ✅ Ja | 01.05.2022 |
| Bayern | ✅ Ja (teilweise) | ❌ Nein | ❌ Nein | 01.01.2025 |
| Berlin | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | 01.01.2023 |
| Hamburg | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | 01.01.2025 |
| Niedersachsen | ✅ Ja | ✅ Ja (ab 2025) | ✅ Ja | 01.01.2025 |
| Nordrhein-Westfalen | ✅ Ja | ✅ Ja (ab 2026) | ❌ Nein | 01.01.2025 |
| Bremen | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | 01.01.2025 |
| Schleswig-Holstein | ✅ Ja | ❌ Nein | ✅ Ja | 01.01.2025 |
Baden-Württemberg war 2022 das erste Bundesland mit einer Solarpflicht. Seit dem 1. Mai 2022 müssen alle Neubauten eine PV-Anlage erhalten. Seit 2023 gilt die Pflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Die PV-Anlage muss mindestens 60 % der Dachfläche belegen.
Nordrhein-Westfalen hat die Solarpflicht zum 1. Januar 2025 für Neubauten eingeführt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht auch für Dachsanierungen. Damit ist NRW das aktuellste Bundesland mit einer erweiterten Solarpflicht. Pro Wohneinheit ist eine Leistung von mindestens 1,5 kWp vorgeschrieben.
Niedersachsen schreibt seit dem 1. Januar 2025 eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen vor. Für Dachsanierungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2025 – ab 2026 ist die Pflicht uneingeschränkt wirksam.
Bayern hat eine abgeschwächte Solarpflicht. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Neubauten von Nichtwohngebäuden mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Für Wohngebäude (sowohl Neubau als auch Dachsanierung) gilt seit dem 1. Januar 2025 lediglich eine dringende Empfehlung (Soll-Vorschrift) ohne Bußgelder bei Verzicht. Dachsanierungen für Wohngebäude sind von einer Pflicht nicht betroffen.
Einige Bundesländer haben eine eingeschränkte Solarpflicht, die nur bestimmte Gebäudetypen betrifft:
| Bundesland | Regelung | Gültig seit |
|---|---|---|
| Hessen | Solarpflicht nur für öffentliche Gebäude und Gewerbe-Neubauten | 01.01.2025 |
| Rheinland-Pfalz | Solarpflicht für Neubauten (außer Wohngebäude unter 100 m²) | 01.01.2025 |
| Saarland | Solarpflicht für öffentliche Gebäude | 01.01.2025 |
| Thüringen | Solarpflicht für Landesgebäude (ohne private Wohngebäude) | 01.01.2025 |
Die folgenden Bundesländer haben keine verbindliche Solarpflicht erlassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Solaranlagen nicht gefördert werden – im Gegenteil, viele bieten attraktive Förderprogramme:
| Bundesland | Status | Alternativen |
|---|---|---|
| Brandenburg | Keine Solarpflicht | Landesförderung für PV-Anlagen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Solarpflicht | KfW-Förderung + Landesprogramm |
| Sachsen | Keine Solarpflicht | Kommunale Förderprogramme |
| Sachsen-Anhalt | Keine Solarpflicht | KfW-Förderung |
| Schleswig-Holstein | Nur Neubau-Pflicht | Landesförderung für PV + Speicher |
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) enthält in § 106 eine wichtige Neuerung: Erstmals soll eine bundeseinheitliche Solarpflicht eingeführt werden.
Bis zum Inkrafttreten der bundesweiten Regelung bleiben die Landesgesetze maßgeblich. Hausbesitzer in Bundesländern ohne Solarpflicht sind bis 2030 nicht verpflichtet, eine PV-Anlage zu installieren – können aber freiwillig von den attraktiven Förderprogrammen profitieren.
Die Nichteinhaltung der Solarpflicht kann teuer werden. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland:
| Bundesland | Maximales Bußgeld | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Bis 50.000 € | Ordnungswidrigkeit, wiederholte Verstöße |
| Berlin | Bis 25.000 € | Bei Vorsatz bis 50.000 € |
| Hamburg | Bis 50.000 € | Auch bei Fahrlässigkeit |
| Niedersachsen | Bis 10.000 € | Erstverstoß 1.000–5.000 € |
| NRW | Bis 10.000 € | Bei Nichterfüllung der Dachsanierungspflicht |
| Bayern | Bis 5.000 € | Milde Sanktionen, viele Ausnahmen |
In der Praxis werden Bußgelder selten verhängt. Stattdessen wird die Solarpflicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft – ohne PV-Anlage gibt es oft keine Baugenehmigung.
Auch wenn die Solarpflicht eine Pflicht ist, müssen Sie die Kosten nicht allein tragen. Eine PV-Anlage amortisiert sich in der Regel innerhalb von 10–14 Jahren und profitiert von mehreren staatlichen Vergünstigungen:
Seit 2023 sind PV-Anlagen und Speicher auf Wohngebäuden bis 30 kWp von der Umsatzsteuer befreit. Das spart sofort rund 19 % der Investitionskosten.
Über die KfW-Heizungsförderung können Sie zwar keine reine PV-Anlage fördern lassen, aber in Kombination mit einer Wärmepumpe oder als Teil einer umfassenden Sanierung sind Zuschüsse möglich.
Seit 2023 sind Einnahmen aus dem PV-Betrieb (Einspeisevergütung und Eigenverbrauch) bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Mehr dazu in unserem Beitrag Photovoltaik steuerfrei: Alle Regeln 2026.
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