Förderung⏱️ 8 Min.
§ 35c EStG Steuerbonus 2026: Sanierungskosten absetzen
Der § 35c EStG ermöglicht Hausbesitzern seit 2020, 20 % ihrer energetischen Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen – mit einem maximalen Volumen von 40.000 Euro pro begünstigtem Objekt. Anders als die KfW-Förderung, die vorab beantragt werden muss, erfolgt der Steuerabzug einfach über die jährliche Einkommensteuererklärung und steht auch Gutverdienern offen, die bei der KfW oft leer ausgehen. Für Dämmung und Fenster steht separat die [BAFA-Förderung BEG EM](/foerderung/bafa-foerderung-beg-em) mit Direktzuschüssen von 15–20 % zur Verfügung.