Die Heizkostenabrechnung 2026 bringt für Mieter und Vermieter grundlegende Veränderungen. Die CO₂-Kostenaufteilung, die bereits 2023 eingeführt wurde, wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verschärft. Wer eine fossile Heizung einbaut, muss künftig einen Teil der CO₂-Kosten, der Netzentgelte und der Biotreppe selbst tragen — und kann sie nicht mehr vollständig auf den Mieter abwälzen. Dieser Ratgeber erklärt die neue Rechtslage, gibt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Prüfung Ihrer Abrechnung und zeigt, worauf Sie beim Heizspiegel 2026 achten müssen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Stufenmodell zur CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter. Der Grundgedanke: Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten. Denn der Vermieter hat es in der Hand, durch Modernisierung den CO₂-Ausstoß zu senken — der Mieter kann daran wenig ändern.
Das Stufenmodell 2026 basiert auf dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr:
| Stufe | CO₂-Ausstoß (kg/m²·a) | Vermieteranteil | Mieteranteil |
|---|---|---|---|
| 1 | < 12 kg/m² (sehr effizient) | 0 % | 100 % |
| 2 | 12 bis < 17 kg/m² | 10 % | 90 % |
| 3 | 17 bis < 22 kg/m² | 20 % | 80 % |
| 4 | 22 bis < 27 kg/m² | 30 % | 70 % |
| 5 | 27 bis < 32 kg/m² | 40 % | 60 % |
| 6 | 32 bis < 37 kg/m² | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 bis < 42 kg/m² | 60 % | 40 % |
| 8 | 42 bis < 47 kg/m² | 70 % | 30 % |
| 9 | 47 bis < 52 kg/m² | 80 % | 20 % |
| 10 | ≥ 52 kg/m² (sehr ineffizient) | 95 % | 5 % |
Die Berechnung erfolgt automatisch durch den Vermieter oder die Hausverwaltung auf Basis der Abrechnung. Der CO₂-Preis liegt 2026 bei 55 bis 65 Euro pro Tonne — Tendenz steigend. Bei einem schlecht gedämmten Mehrfamilienhaus kann der Vermieteranteil schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr betragen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt zusätzliche Belastungen für Vermieter, die sich für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheiden. Sie müssen ab 2028 folgende Kostenanteile selbst tragen:
Diese Regelung soll verhindern, dass Vermieter die Kosten unwirtschaftlicher fossiler Heizungen vollständig auf die Mieterschaft abwälzen. Sie gilt für alle neuen Öl- und Gasheizungen, die nach Inkrafttreten des GModG eingebaut werden.
Der Heizspiegel des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gibt jährlich Auskunft über die durchschnittlichen Heizkosten und Verbräuche. Die Werte für 2026 basieren auf der Abrechnungsperiode 2025:
| Energieart | Durchschnittsverbrauch | Kosten pro kWh (2026) | Jahreskosten (70 m², EFH) |
|---|---|---|---|
| Erdgas | 140 kWh/m² | 11,1 Ct/kWh | 1.088 € |
| Heizöl | 135 kWh/m² | 9,8 Ct/kWh | 926 € |
| Fernwärme | 120 kWh/m² | 13,2 Ct/kWh | 1.109 € |
| Wärmepumpe (Luft) | 55 kWh/m² | 32 Ct/kWh (Strom) | 1.232 € |
| Wärmepumpe (Sole) | 40 kWh/m² | 32 Ct/kWh (Strom) | 896 € |
| Pellets | 130 kWh/m² | 6,2 Ct/kWh | 564 € |
Die scheinbar hohen Kosten der Luft-Wärmepumpe relativieren sich, wenn man die KfW-Förderung von bis zu 70 % und die steigenden CO₂-Preise für fossile Brennstoffe berücksichtigt. Über 20 Jahre gerechnet ist die Wärmepumpe in den meisten Fällen günstiger als Gas oder Öl.
Ein neues Thema 2026: Immer mehr Mieter heizen mit einer zentralen Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus. Die Nebenkostenabrechnung muss dann den Stromverbrauch der Wärmepumpe korrekt abbilden. Nach aktueller Rechtsprechung gilt:
Vermieter, die eine Wärmepumpe einbauen, sollten den Wärmepumpen-Stromtarif sorgfältig wählen, da die Stromkosten direkt in die Nebenkostenabrechnung einfließen.
Als Mieter haben Sie weitreichende Prüf- und Anfechtungsrechte:
Bei einer Nachzahlung von mehr als 500 Euro sollten Sie die Abrechnung von einem Mieterverein oder Fachanwalt prüfen lassen. Häufige Fehler sind falsch berechnete Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Kosten (etwa für die Instandhaltung der Heizung) und fehlerhafte CO₂-Aufteilungen.
Eine Beispielrechnung für eine 70 m² große Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit mittlerem energetischen Zustand (Stufe 5, 28,1 kg/m²/Jahr):
Gasheizung (Baujahr 2005):
Wärmepumpe (Luft, JAZ 3,5):
Auf den ersten Blick ist die Wärmepumpe teurer. Doch der Gaspreis wird durch den steigenden CO₂-Preis und die Biotreppe ab 2029 jedes Jahr teurer. Bereits 2027 wäre die Wärmepumpe günstiger — und über 20 Jahre gerechnet spart der Mieter bei der Wärmepumpe mehrere Tausend Euro.
Vermieter sollten die CO₂-Kostenaufteilung ernst nehmen. Ein ineffizientes Gebäude zwingt Sie, 65 bis 95 Prozent der CO₂-Kosten selbst zu tragen. Die wirtschaftlichste Lösung ist die energetische Sanierung:
Die Modernisierungsumlage (8 % der Kosten auf die Jahresmiete) erlaubt es Ihnen, einen Teil der Investition auf den Mieter umzulegen — bei gleichzeitig sinkenden Betriebskosten für den Mieter. Eine Win-Win-Situation.
Die Heizkostenabrechnung 2026 ist fairer als je zuvor — dank CO₂-Kostenaufteilung und GModG werden die Kosten dort platziert, wo sie verursacht werden. Für Mieter lohnt sich die genaue Prüfung der Abrechnung, für Vermieter ist die Modernisierung der Heizungsanlage der effektivste Weg, Kosten zu senken und die CO₂-Bilanz zu verbessern.
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